Bunker in Heddernheim
Stellungnahme des Magistrats
Zu a) Für den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 hält der Magistrat insgesamt drei Verträge. Einen Gestattungsvertrag für den Hof, einen Vertrag über Räume im Dachgeschoss (Atelier), die beide unbefristet sind, sowie einen Vertrag über die Musikräume. Dieser Vertrag, der bis zum 31.03.2020 für zwanzig Jahre fest abgeschlossen war, verlängert sich nach Ablauf jährlich von Jahr zu Jahr. Zu b) und c): Ausschließlich der Bunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Eine Nutzungsänderung zur bisherigen Nutzung ist zurzeit nicht geplant. Zu den weiteren angesprochenen Bunkern, die nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen, liegen dem Magistrat keine Informationen zur derzeitigen oder zukünftigen Nutzung vor. Zu d) Die Vertragspartner sind bisher nicht mit entsprechenden Verlängerungswünschen an den Magistrat herangetreten. Wenn einer der Nutzer eine solche Anfrage stellt, wird der Magistrat mit ihm in Verhandlung treten und im Einzelfall prüfen, ob eine andere zeitliche Befristung mit einer damit einhergehenden Festlegung der Stadt Frankfurt am Main auf bestimmte Nutzer notwendig und angemessen ist. Zu e) Der Bunker in der Hadrianstraße befindet sich nicht im städtischen Eigentum. Die aktuelle Nutzung der Liegenschaft ist dem Magistrat nicht bekannt.