Risiken durch den Vergleich Europagarten
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Was sind die "vereinzelten noch zu beseitigen Mängel"? Bitte um detaillierte Auflistung.
- Wer trägt die Verantwortung für die Beseitigung der oben genannten Mängel?
- Wer trägt die Kosten für die Beseitigung der Mängel?
- Wer hat von Seiten des Magistrats an der Übereinkunft teilgenommen bzw. die Stadt vertreten?
- Laut Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 128, kommen auf die Stadt Kosten von etwa sieben Millionen Euro für die Sanierung der Bäume aus dem
- Bauabschnitt zu. Ist gewährleistet, dass für den
- Bauabschnitt des Europagartens der Stadt keine Kosten entstehen werden? Wenn Ja: Wodurch? Wenn Nein: Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat?
- Welche Kosten sind der Stadt seit Übergabe des Europagartens entstanden? Bitte um detaillierte Aufstellung, getrennt nach 1. und
- Bauabschnitt.
- Welche Konsequenzen für zukünftige städtebauliche Projekte und/oder städtebauliche Verträge zieht der Magistrat aus den Erfahrungen mit der Entwicklung des Europagartens durch einen privaten Investor?
- Wodurch will der Magistrat sicherstellen, dass bei den zwei noch zu entwickelnden Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 850 Ä nicht ebenfalls Kosten für die Stadt entstehen?
Begründung
Durch den intransparenten Umgang mit den Problemen beim Europagarten entsteht der Eindruck, dass mal wieder getreu dem Motto "Gewinne privatisieren - Risiken sozialisieren" verfahren wurde. Hier sollte zumindest Klarheit über die zukünftigen Belastungen geschaffen werden.