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Risiken durch den Vergleich Europagarten

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Was sind die "vereinzelten noch zu beseitigen Mängel"? Bitte um detaillierte Auflistung.
  2. Wer trägt die Verantwortung für die Beseitigung der oben genannten Mängel?
  3. Wer trägt die Kosten für die Beseitigung der Mängel?
  4. Wer hat von Seiten des Magistrats an der Übereinkunft teilgenommen bzw. die Stadt vertreten?
  5. Laut Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 128, kommen auf die Stadt Kosten von etwa sieben Millionen Euro für die Sanierung der Bäume aus dem
  6. Bauabschnitt zu. Ist gewährleistet, dass für den
  7. Bauabschnitt des Europagartens der Stadt keine Kosten entstehen werden? Wenn Ja: Wodurch? Wenn Nein: Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat?
  8. Welche Kosten sind der Stadt seit Übergabe des Europagartens entstanden? Bitte um detaillierte Aufstellung, getrennt nach 1. und
  9. Bauabschnitt.
  10. Welche Konsequenzen für zukünftige städtebauliche Projekte und/oder städtebauliche Verträge zieht der Magistrat aus den Erfahrungen mit der Entwicklung des Europagartens durch einen privaten Investor?
  11. Wodurch will der Magistrat sicherstellen, dass bei den zwei noch zu entwickelnden Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 850 Ä nicht ebenfalls Kosten für die Stadt entstehen?

Begründung

Durch den intransparenten Umgang mit den Problemen beim Europagarten entsteht der Eindruck, dass mal wieder getreu dem Motto "Gewinne privatisieren - Risiken sozialisieren" verfahren wurde. Hier sollte zumindest Klarheit über die zukünftigen Belastungen geschaffen werden.