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Risiken durch den Vergleich Europagarten

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Durch den intransparenten Umgang mit den Problemen beim Europagarten entsteht der Eindruck, dass mal wieder getreu dem Motto "Gewinne privatisieren - Risiken sozialisieren" verfahren wurde. Hier sollte zumindest Klarheit über die zukünftigen Belastungen geschaffen werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2023, OF 758/1 Betreff: Risiken durch den Vergleich Europagarten Vorgang: OM 1822/22 OBR 1; ST 128/23 Die Antwort auf die Frage Nr.: 1391 Europagarten I [1] lautet: "Die Beteiligten des Rechtsstreits sind darüber übereingekommen, dass der Europagarten trotz vereinzelter noch zu beseitigender Mängel abnahme- und übernahmefähig ist, um ihn für die Bevölkerung zu öffnen. Das in diesem Rechtsstreit immanente Kostenrisiko konnte durch den Abschluss des Vergleichs minimiert werden. Eine weiterführende Aussage zu den fragegegenständlichen materiellen Schäden und finanziellen Nachteilen des Vergleichs wäre spekulativ, da eine Bilanzierung zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens durch die gütliche Streitbeilegung ausfällt." Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Was sind die "vereinzelten noch zu beseitigen Mängel"? Bitte um detaillierte Auflistung. - Wer trägt die Verantwortung für die Beseitigung der oben genannten Mängel? - Wer trägt die Kosten für die Beseitigung der Mängel? - Wer hat von Seiten des Magistrats an der Übereinkunft teilgenommen bzw. die Stadt vertreten? - Laut ST 128 (2023)[2] kommen auf die Stadt Kosten von etwa 7 Millionen Euro für die Sanierung der Bäume aus dem 1. Bauabschnitt zu. Ist gewährleistet, dass für den 2. Bauabschnitt Europagarten der Stadt keine Kosten entstehen werden? Wenn Ja: Wodurch? Wenn Nein: Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat? - Welche Kosten sind der Stadt seit Übergabe des Europagartens entstanden? Bitte um detaillierte Aufstellung, getrennt nach 1. und 2. Bauabschnitt. - Welche Konsequenzen für zukünftige städtebauliche Projekte und/oder städtebauliche Verträge zieht der Magistrat aus den Erfahrungen mit der Entwicklung des Europagartens durch einen privaten Investor? - Wodurch will der Magistrat sicherstellen, dass bei den zwei noch zu entwickelnde Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans B850 Ä nicht ebenfalls Kosten für die Stadt entstehen? Begründung: Durch den intransparenten Umgang mit den Problemen beim Europagarten entsteht der Eindruck, dass mal wieder getreu dem Motto "Gewinne privatisieren - Risiken sozialisieren" verfahren wurde. Hier sollte zumindest Klarheit über die zukünftigen Belastungen geschaffen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 128 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 618 2023 Die Vorlage OF 758/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Beratungsverlauf 1 Sitzung

18
18. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung Die Partei