Risiken durch den Vergleich Europagarten
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Durch den intransparenten Umgang mit den Problemen beim Europagarten entsteht der Eindruck, dass mal wieder getreu dem Motto "Gewinne privatisieren - Risiken sozialisieren" verfahren wurde. Hier sollte zumindest Klarheit über die zukünftigen Belastungen geschaffen werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.02.2023,
OF 758/1 Betreff: Risiken durch den Vergleich
Europagarten Vorgang: OM 1822/22 OBR 1; ST 128/23 Die Antwort auf die Frage Nr.: 1391 Europagarten I [1] lautet: "Die Beteiligten des Rechtsstreits sind darüber
übereingekommen, dass der Europagarten trotz vereinzelter noch zu beseitigender
Mängel abnahme- und übernahmefähig ist, um ihn für die Bevölkerung zu
öffnen. Das in diesem
Rechtsstreit immanente Kostenrisiko konnte durch den Abschluss des Vergleichs
minimiert werden. Eine
weiterführende Aussage zu den fragegegenständlichen materiellen Schäden und
finanziellen Nachteilen des Vergleichs wäre spekulativ, da eine Bilanzierung
zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens durch die gütliche Streitbeilegung
ausfällt." Dies vorangestellt, wird der
Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Was sind die "vereinzelten noch zu beseitigen
Mängel"? Bitte um detaillierte Auflistung. - Wer trägt die Verantwortung für die Beseitigung der
oben genannten Mängel? - Wer
trägt die Kosten für die Beseitigung der Mängel? - Wer hat von Seiten des Magistrats an der
Übereinkunft teilgenommen bzw. die Stadt vertreten? - Laut ST 128 (2023)[2] kommen auf die Stadt Kosten von
etwa 7 Millionen Euro für die Sanierung der Bäume aus dem 1. Bauabschnitt zu.
Ist gewährleistet, dass für den 2. Bauabschnitt
Europagarten der Stadt keine Kosten entstehen werden? Wenn Ja: Wodurch? Wenn Nein: Mit welchen Kosten rechnet der
Magistrat? - Welche Kosten sind der Stadt seit
Übergabe des Europagartens entstanden? Bitte um detaillierte Aufstellung,
getrennt nach 1. und 2. Bauabschnitt. - Welche Konsequenzen für zukünftige städtebauliche
Projekte und/oder städtebauliche Verträge zieht der Magistrat aus den
Erfahrungen mit der Entwicklung des Europagartens durch einen privaten
Investor? - Wodurch will der Magistrat sicherstellen, dass bei den zwei
noch zu entwickelnde Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans B850 Ä
nicht ebenfalls Kosten für die Stadt entstehen? Begründung: Durch den intransparenten Umgang mit den Problemen
beim Europagarten entsteht der Eindruck, dass mal wieder getreu dem Motto
"Gewinne privatisieren - Risiken sozialisieren" verfahren wurde. Hier sollte
zumindest Klarheit über die zukünftigen Belastungen geschaffen werden. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2022, OM 1822
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2023, ST 128
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1
am 21.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 618 2023
Die Vorlage OF 758/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung Die Partei
Beratungsverlauf 1 Sitzung
18
18. Sitzung OBR 1
TO I
Annahme bei Enthaltung Die Partei