Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Hortplätze an den Schulen des Nordends

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.12.2012, V 591 entstanden aus Vorlage: OF 297/3 vom 21.11.2012 Betreff: Hortplätze an den Schulen des Nordends Vorgang: ST 270/12; ST 1328/12 Der Magistrat wird gebeten, getrennt nach Schulen zu berichten, 1. wie viele Kinder zum Schuljahresbeginn 2013/2014 in den Schulbezirken der Schulen im Nordend schulpflichtig werden; 2. wie viele Hortplätze im Bereich der Schulen im Nordend zum Schuljahresbeginn 2013/2014 für neue Erstklässler frei werden; 3. wie viele freie Hortplätze an Geschwisterkinder vergeben werden; 4. wie viele Kinder an den Horten bereits die 5. oder 6. Klasse an einer weiterführenden Schule besuchen. Begründung: In den derzeit stattfindenden Elternabenden wurde u. a. von den Horten im Schulbezirk der Schwarzburgschule berichtet, dass es im kommenden Schuljahr nahezu keine freien Hortplätze geben wird. Die wenigen freien Plätze sollen angeblich ausschließlich mit Geschwisterkindern besetzt werden. Der Mangel an Hortplätzen war in der Vergangenheit schon häufig Thema im Ortsbeirat. Die Stellungnahme ST 270 vom 20.02.2012 weist 239 Hort- und Mittagsbetreuungsplätze aus und damit eine Versorgung von 96 Prozent, hier ist natürlich die Struktur in den einzelnen Einrichtungen nicht berücksichtigt. Gleichzeitig weist der Magistrat in der Stellungnahme ST 1328 vom 17.08.2012 für die Schwarzburgschule erstmalig im Schuljahr 2013/2014 eine vierte 1. Klasse auf, bedingt durch steigende Kinderzahlen auch im Bezirk der Schwarzburgschule. Dies verschärft natürlich die Situation zusätzlich. Durch die Beantwortung der o. g. Fragen erhofft sich der Ortsbeirat Klarheit über die Situation der Hortplätze im nächsten Schuljahr. Sollte sich die Situation tatsächlich so darstellen, müssen baldmöglichst Lösungen erarbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 270 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 449 Aktenzeichen: 40 4