Hortplätze an den Schulen des Nordends
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 06.12.2012, V 591
entstanden aus Vorlage:
OF 297/3 vom
21.11.2012 Betreff: Hortplätze an den Schulen des Nordends Vorgang: ST 270/12; ST 1328/12 Der Magistrat wird gebeten, getrennt nach Schulen zu
berichten, 1. wie viele Kinder zum
Schuljahresbeginn 2013/2014 in den Schulbezirken der Schulen im Nordend
schulpflichtig werden; 2. wie viele Hortplätze im Bereich der Schulen im
Nordend zum Schuljahresbeginn 2013/2014 für neue Erstklässler frei werden;
3. wie viele freie Hortplätze an Geschwisterkinder
vergeben werden;
4. wie
viele Kinder an den Horten bereits die 5. oder 6. Klasse an einer
weiterführenden Schule besuchen. Begründung: In den derzeit stattfindenden Elternabenden wurde u.
a. von den Horten im Schulbezirk der Schwarzburgschule berichtet, dass es im
kommenden Schuljahr nahezu keine freien Hortplätze geben wird. Die wenigen
freien Plätze sollen angeblich ausschließlich mit Geschwisterkindern besetzt
werden. Der Mangel an Hortplätzen war in der
Vergangenheit schon häufig Thema im Ortsbeirat. Die Stellungnahme ST 270
vom 20.02.2012 weist 239 Hort- und Mittagsbetreuungsplätze aus und damit eine
Versorgung von 96 Prozent, hier ist natürlich die Struktur in den
einzelnen Einrichtungen nicht berücksichtigt. Gleichzeitig weist der Magistrat
in der Stellungnahme ST 1328 vom 17.08.2012 für die Schwarzburgschule
erstmalig im Schuljahr 2013/2014 eine vierte 1. Klasse auf, bedingt durch
steigende Kinderzahlen auch im Bezirk der Schwarzburgschule. Dies verschärft
natürlich die Situation zusätzlich. Durch die Beantwortung der o. g. Fragen erhofft sich
der Ortsbeirat Klarheit über die Situation der Hortplätze im nächsten
Schuljahr. Sollte sich die Situation tatsächlich so darstellen, müssen
baldmöglichst Lösungen erarbeitet werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.02.2012, ST 270
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.08.2012, ST 1328
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.03.2013, ST 449
Aktenzeichen: 40 4