Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 507
entstanden aus Vorlage:
OF 186/12 vom
22.05.2017 Betreff: Nutzung der Regenrückhaltemulde im
westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche Vorgang:
OM 1161/17 OBR 12; ST 758/17
Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die
Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter als
Eislauffläche nutzen lassen könnte. Begründung: Der Anregung des Ortsbeirats vom 20. Januar 2017 (s.
OM 1161), die o. a. Regenrückhaltemulde in eine Art Feuchtbiotop
umzuwandeln, ist der Magistrat nicht gefolgt (s. ST 758). Als wesentliche
Begründung wird angeführt, dass bei Umwandlung in ein Feuchtbiotop das
geforderte Rückhaltevolumen nicht mehr komplett zur Verfügung stehen würde.
Eine Nutzung der Regenrückhaltemulde bei entsprechend
niedrigen Temperaturen als Eislauffläche dürfte diesem eigentlichen Zweck wohl
nicht entgegenstehen. Für Kalbach/Riedberg wäre eine solche Eislauffläche
ein großer Gewinn, weil die früher eingerichtete Eislauffläche auf dem
Riedbergplatz nicht mehr möglich ist und dies auch für die schon einmal
diskutierte Fläche am Alten Flugplatz gilt. Der Standort im westlichen
Kätcheslachpark wäre in jeder Beziehung (Flächengröße, Zuschnitt, vorhandene
Terrassen etc.) ideal. Gegebenenfalls können die Freiwilligen Feuerwehren hier
unterstützen. Da das Thema sicherlich recht komplex
ist (z. B. notwendige Wasserstandsregulierung, Kosten, Verantwortlichkeiten,
Haftung) sollten die zuständigen Fachämter prüfen, welche Bedingungen und
Voraussetzungen für die Nutzung der Eisfläche gegeben sein müssen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2017, OM 1161
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.04.2017, ST 758
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.10.2017, ST 2047
Aktenzeichen: 67 0