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Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 507 entstanden aus Vorlage: OF 186/12 vom 22.05.2017 Betreff: Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche Vorgang: OM 1161/17 OBR 12; ST 758/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter als Eislauffläche nutzen lassen könnte. Begründung: Der Anregung des Ortsbeirats vom 20. Januar 2017 (s. OM 1161), die o. a. Regenrückhaltemulde in eine Art Feuchtbiotop umzuwandeln, ist der Magistrat nicht gefolgt (s. ST 758). Als wesentliche Begründung wird angeführt, dass bei Umwandlung in ein Feuchtbiotop das geforderte Rückhaltevolumen nicht mehr komplett zur Verfügung stehen würde. Eine Nutzung der Regenrückhaltemulde bei entsprechend niedrigen Temperaturen als Eislauffläche dürfte diesem eigentlichen Zweck wohl nicht entgegenstehen. Für Kalbach/Riedberg wäre eine solche Eislauffläche ein großer Gewinn, weil die früher eingerichtete Eislauffläche auf dem Riedbergplatz nicht mehr möglich ist und dies auch für die schon einmal diskutierte Fläche am Alten Flugplatz gilt. Der Standort im westlichen Kätcheslachpark wäre in jeder Beziehung (Flächengröße, Zuschnitt, vorhandene Terrassen etc.) ideal. Gegebenenfalls können die Freiwilligen Feuerwehren hier unterstützen. Da das Thema sicherlich recht komplex ist (z. B. notwendige Wasserstandsregulierung, Kosten, Verantwortlichkeiten, Haftung) sollten die zuständigen Fachämter prüfen, welche Bedingungen und Voraussetzungen für die Nutzung der Eisfläche gegeben sein müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 758 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2047 Aktenzeichen: 67 0