Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST
2047
Betreff: Nutzung der
Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als
Eislauffläche Das Fachamt hat die Anfrage des
Ortsbeirats 12, im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter eine
Eislauffläche einzurichten, intensiv geprüft. Technisch gesehen ist es nicht ganz einfach, aber
sicherlich mit etwas Aufwand möglich, bei einer sich abzeichnenden Frostperiode
den Bodenablauf (großer Metallrost) ausreichend abzudichten. Weiterhin muss
sichergestellt sein, dass der Rasen auf der Beckensohle kurz gemäht ist, um
spätere Unebenheiten in der Eisfläche zu minimieren. Da das
Regenrückhaltebecken keinen natürlichen Wasserzulauf hat (es fließt nur bei
Regenfällen Wasser von den Straßen zu), muss nach der Abdichtung eine größere
Menge Wasser eingeleitet werden. Das Fachamt geht von mindestens 300 Kubikmeter
Wasser (besser 450 cbm) für einen 10 (15) cm hohen Wasserstand aus, damit eine
einigermaßen ebene Eisfläche entstehen kann. Nach einer Frostperiode muss rasch sichergestellt
werden, dass der Bodenablauf des Regenrückhaltebeckens wieder offen ist, damit
Tauwasser und Regen ablaufen können. Da durch die 300 Kubikmeter Wasser (Eis)
das Einstauvolumen mindestens um ein Drittel belegt ist, vermindert sich in
dieser Zeit die Rückhaltekapazität. Dies könnte bei anschließenden stärkeren
Regenfällen zu etwas höheren Hochwassersituationen am ableitenden Gewässer
(Kätcheslachmulde, Kalbach) führen. Zusammenfassend ergibt die Prüfung des Fachamtes,
dass mit der jeweils kurzfristigen Einrichtung einer Eislauffläche im
Regenrückhaltebecken des Kätcheslachparks einige Kosten (Wasser-Lieferung,
Betreuung vor Ort) und Risiken (reduziertes Stauvolumen, höhere
Hochwassersituationen am Unterlauf) verbunden sind. Die Einrichtung von jeweils
kurzfristigen Einstau-Situationen bei Frostperioden kann aus personellen und
haftungsrechtlichen Gründen vom Fachamt nicht geleistet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.06.2017, V 507