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Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2047 Betreff: Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche Das Fachamt hat die Anfrage des Ortsbeirats 12, im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter eine Eislauffläche einzurichten, intensiv geprüft. Technisch gesehen ist es nicht ganz einfach, aber sicherlich mit etwas Aufwand möglich, bei einer sich abzeichnenden Frostperiode den Bodenablauf (großer Metallrost) ausreichend abzudichten. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass der Rasen auf der Beckensohle kurz gemäht ist, um spätere Unebenheiten in der Eisfläche zu minimieren. Da das Regenrückhaltebecken keinen natürlichen Wasserzulauf hat (es fließt nur bei Regenfällen Wasser von den Straßen zu), muss nach der Abdichtung eine größere Menge Wasser eingeleitet werden. Das Fachamt geht von mindestens 300 Kubikmeter Wasser (besser 450 cbm) für einen 10 (15) cm hohen Wasserstand aus, damit eine einigermaßen ebene Eisfläche entstehen kann. Nach einer Frostperiode muss rasch sichergestellt werden, dass der Bodenablauf des Regenrückhaltebeckens wieder offen ist, damit Tauwasser und Regen ablaufen können. Da durch die 300 Kubikmeter Wasser (Eis) das Einstauvolumen mindestens um ein Drittel belegt ist, vermindert sich in dieser Zeit die Rückhaltekapazität. Dies könnte bei anschließenden stärkeren Regenfällen zu etwas höheren Hochwassersituationen am ableitenden Gewässer (Kätcheslachmulde, Kalbach) führen. Zusammenfassend ergibt die Prüfung des Fachamtes, dass mit der jeweils kurzfristigen Einrichtung einer Eislauffläche im Regenrückhaltebecken des Kätcheslachparks einige Kosten (Wasser-Lieferung, Betreuung vor Ort) und Risiken (reduziertes Stauvolumen, höhere Hochwassersituationen am Unterlauf) verbunden sind. Die Einrichtung von jeweils kurzfristigen Einstau-Situationen bei Frostperioden kann aus personellen und haftungsrechtlichen Gründen vom Fachamt nicht geleistet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 507