Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche
Begründung
westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche Vorgang: OM 1161/17 OBR 12; ST 758/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter als Eislauffläche nutzen lassen könnte. Begründung: Der Anregung des Ortsbeirats vom 20. Januar 2017 (OM 1161), die o.a. Regenrückhaltemulde in eine Art Feuchtbiotop umzuwandeln, ist der Magistrat nicht gefolgt (ST 758 v. 21.April 2017). Als wesentliche Begründung wird angeführt, dass bei Umwandlung in ein Feuchtbiotop das geforderte Rückhaltevolumen nicht mehr komplett zur Verfügung stehen würde. Eine Nutzung der Regenrückhaltemulde bei entsprechend niedrigen Temperaturen als Eislauffläche dürfte diesem eigentlichen Zweck wohl nicht entgegenstehen. Für Kalbach/Riedberg wäre eine solche Eislauffläche ein großer Gewinn, weil die früher eingerichtete Eislauffläche auf dem Riedbergplatz nicht mehr möglich ist und dies auch für die schon einmal diskutierte Fläche am Alten Flugplatz gilt. Der Standort im westlichen Kätcheslachpark wäre in jeder Beziehung (Flächengröße, Zuschnitt, vorhandene Terrassen etc.) ideal. Gegebenenfalls können die Freiwilligen Feuerwehren hier unterstützen. Da das Thema sicherlich recht komplex ist (z. B. notwendige Wasserstandsregulierung, Kosten, Verantwortlichkeiten, Haftung) sollten die zuständigen Fachämter prüfen, welche Bedingungen und Voraussetzungen für die Nutzung der Eisfläche gegeben sein müssen.