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Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

I. Ob weitere Maßnahmen bezüglich der Renaturierung des Luderbachs zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg geplant sind? II. Falls I. zutreffend wird der Magistrat gebeten mitzuteilen; 1. inwieweit eine Abflachung an der westlichen Uferseite geplant ist; 2. inwieweit von der unter II.1 beschriebenen Maßnahme die westlichen Gärten durch Kürzungen betroffen sind; 3. inwieweit eine Verlegung des Luderbachs in östliche Richtung noch erfolgen wird; 4. inwieweit die Gärten östliche des Luderbachs - falls II.3 zutreffend - von der Baumaßnahme betroffen sind; 5. inwieweit das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll; 6. falls II.5 zutreffend, wie eine Einfriedung der Gärten zu der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll; 7. falls II.5 zutreffend, inwiefern eine Beleuchtung der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll; 8. welche Folgen eine Verkleinerung der Gärten unter die im Bebauungsplan Nr. 538 vorgeschriebene Fläche von 300 Quadratmeter hätte; 9. inwieweit die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer der Gärten bezüglich der geplanten Maßnahme informiert worden sind.

Begründung

Der Luderbach ist im Bereich der der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem Ziegelhüttenweg naturnah umgebaut worden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 15. Februar 2016, ST 309, und die Stellungnahme des Magistrats vom 14. März 2016, ST 487. Die Maßnahme ist mit einem nicht unerheblichen Teil der Fläche von 30 Gärten an der östlichen Seite des Bachlaufs einhergegangen. Eigentümerinnen und Eigentümer des direkt an der westlichen Seite des Bachlaufs angrenzenden Areals berichten nun von Kontaktaufnahmen seitens der Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand dieser Kontaktaufnahmen sind weitere Baumaßnahmen und damit verbundene Eingriffe in die Gärten westlich des Luderbachs.