Renaturierung des Luderbachs (III)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu I: Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 538 ist für den Luderbach eine naturnahe Bachaue vorgesehen. Diese Vorgabe des Bebauungsplanes setzt der Magistrat zurzeit um. Das gesamte Gelände befindet sich im städtischen Besitz. Zu II:
- 2020 erhielt der Luderbach in einem ersten Bauabschnitt auf der östlichen Bachseite zwischen Schwarzsteinkautweg und Ziegelhüttenweg eine ca. 8 bis 10 Meter breite Bachaue, d. h. die Freizeitgärten wurden im Einvernehmen mit den Pächtern und Pächterinnen, zurückgebaut. Zwischen Bach und Kleingärten ist eine natürliche Aue entstanden, die sich selbst entwickeln kann. Nun soll in einem zweiten Bauabschnitt auch auf der westlichen Seite eine ca. 5 bis 8 Meter breite Bachaue entstehen.
- In Gesprächen mit den Freizeitgartenpächterinnen und -pächtern wurde gemeinsam festgelegt, welche Rückbaumaßnahmen auf den jeweiligen Parzellen durchgeführt werden.
- Die Arbeiten auf der östlichen Bachseite sind abgeschlossen.
- Es ist vorgesehen auch das westliche Ufer abzuflachen und dem Gewässer mehr Raum zu geben sich selbst zu entwickeln. Ein gewässerbegleitender unbefestigter Unterhaltungsweg ist hier nicht notwendig. Aus diesem Grund ist der Eingriff in die Gartenparzellen auf der westlichen Seite auch etwas geringer als am östlichen Ufer.
- Ob das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, hängt von dem Bau eines abschließenden Zauns entlang der Gärten auf beiden Seiten des Baches ab. Da sich die Flächen im Landschaftsschutzgebiet befinden, ist hierzu eine Genehmigung des Umweltamtes erforderlich. Diese Ausnahmegenehmigung muss noch eingeholt werden. Auf der östlichen Seite ist ein unbefestigter Weg hergestellt worden. Es ist nicht vorgesehen diesen Weg zu befestigen, wenn diese Fläche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
- Siehe Antwort zu Frage Nr. 5
- Eine Beleuchtung der Flächen ist nicht vorgesehen.
- Die einzelnen Pächterinnen und Pächter haben bzw. werden neue Pachtverträge mit einem jeweils geringeren Pachtzins entsprechend den durch den Umbau reduzierten Flächen erhalten.
- Alle Pächterinnen und Pächter wurden bzw. werden in Einzelgesprächen vor Ort über die geplanten Maßnahmen und die Auswirkungen auf Ihre Gärten informiert und bekamen bzw. bekommen die Ergebnisse des jeweiligen Gesprächs in schriftliche Form zugestellt.