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Renaturierung des Luderbachs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 309 Betreff: Renaturierung des Luderbachs Der Magistrat plant den Luderbach in zwei Abschnitten im Rahmen der Gewässerunterhaltung naturnah umzubauen. Der erste Bauabschnitt befindet sich im Bereich der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem Ziegelhüttenweg. Der zweite Bauabschnitt umfasst die Bachstrecke zwischen der Brücke im Zuge der Bahnstrecke bis zur Königswiese. Es ist vorgesehen, voraussichtlich 2017/2018 zunächst den ersten Bereich umzubauen. Der Umbau ist erforderlich, weil der Luderbach in diesem Abschnitt über die gesamte Länge einen senkrechten Uferverbau aufweist, der mit Tropenholz (Bongossi) vor über 30 Jahren errichtet wurde. Der Verbau ist zwischenzeitlich über große Strecken defekt und droht den Abflussquerschnitt, d.h. den Bachlauf, unkontrolliert zu verlegen. Zur Verbesserung der ökologischen Situation des Bachs und zur Sicherstellung des Abflussvermögens soll daher eine Umgestaltung mit abgeflachten Uferböschungen über die gesamte Länge erfolgen. Als eine Planungsvorgabe ist der rechtskräftige Bebauungsplan B 538 "Grünzug am Ziegelhüttenweg" zu beachten. In diesem Bebauungsplan ist auf beiden Seiten des Luderbachs ein Geländestreifen von 10 Meter Breite vorgesehen, der der Entwicklung einer naturnahen Bachaue dienen soll. Basierend auf diesen Zielsetzungen und Vorgaben hat der Magistrat eine erste Planung zur Umgestaltung des Luderbachs erstellen lassen. Die Planung wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 07.10.2015 den betroffenen Pächterinnen und Pächtern der Freizeitgärten vorgestellt. Aufgrund der fehlenden Zugangsmöglichkeiten konnte die Planung zunächst nur ohne eine genaue Aufnahme der örtlichen Verhältnisse und der zum Teil direkt am Ufer gelegenen Hütten und baulichen Einrichtungen erfolgen. Zur Konkretisierung der Planung wurden im Anschluss an die Bürgerinformation an mehreren Terminen Ortsbegehungen in den einzelnen Pachtgärten durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die Umsetzung eines Uferrandstreifens von 10 Meter Breite zu Konflikten in einzelnen Gärten führen wird (Verlust von Nutzflächen, Abriss von Gartenhütten). In anderen Fällen begrüßen die Pächterinnen und Pächter eine naturnahe Entwicklung des Bachs. Aufgrund der Erkenntnisse aus den verschiedenen Ortsbegehungen wird der Magistrat die ursprüngliche Planung anpassen. Dabei sind jedoch weiterhin die Vorgaben aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan zu beachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat, sobald die überarbeitete Planung vorliegt, diese im Ortsbeirat 5 vorstellen. Darüber hinaus wird der Magistrat bis zur Vorstellung im Ortsbeirat keine präjudizierenden Entscheidungen fällen bzw. Maßnahmen durchführen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4714 Auskunftsersuchen vom 09.09.2022, V 479