Renaturierung des Luderbachs
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 309 Betreff: Renaturierung des Luderbachs
Der Magistrat plant den Luderbach in zwei Abschnitten im Rahmen
der Gewässerunterhaltung naturnah umzubauen. Der erste Bauabschnitt befindet
sich im Bereich der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem
Ziegelhüttenweg. Der zweite Bauabschnitt umfasst die Bachstrecke zwischen der
Brücke im Zuge der Bahnstrecke bis zur Königswiese. Es ist vorgesehen,
voraussichtlich 2017/2018 zunächst den ersten Bereich umzubauen. Der Umbau ist erforderlich, weil der Luderbach in
diesem Abschnitt über die gesamte Länge einen senkrechten Uferverbau aufweist,
der mit Tropenholz (Bongossi) vor über 30 Jahren errichtet wurde. Der Verbau
ist zwischenzeitlich über große Strecken defekt und droht den
Abflussquerschnitt, d.h. den Bachlauf, unkontrolliert zu verlegen. Zur
Verbesserung der ökologischen Situation des Bachs und zur Sicherstellung des
Abflussvermögens soll daher eine Umgestaltung mit abgeflachten Uferböschungen
über die gesamte Länge erfolgen. Als eine Planungsvorgabe ist der rechtskräftige
Bebauungsplan B 538 "Grünzug am Ziegelhüttenweg" zu beachten. In diesem
Bebauungsplan ist auf beiden Seiten des Luderbachs ein Geländestreifen von 10
Meter Breite vorgesehen, der der Entwicklung einer naturnahen Bachaue dienen
soll. Basierend auf diesen Zielsetzungen
und Vorgaben hat der Magistrat eine erste Planung zur Umgestaltung des
Luderbachs erstellen lassen. Die Planung wurde im Rahmen einer
Informationsveranstaltung am 07.10.2015 den betroffenen Pächterinnen und
Pächtern der Freizeitgärten vorgestellt. Aufgrund der fehlenden
Zugangsmöglichkeiten konnte die Planung zunächst nur ohne eine genaue Aufnahme
der örtlichen Verhältnisse und der zum Teil direkt am Ufer gelegenen Hütten und
baulichen Einrichtungen erfolgen. Zur Konkretisierung der Planung wurden im
Anschluss an die Bürgerinformation an mehreren Terminen Ortsbegehungen in den
einzelnen Pachtgärten durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die Umsetzung
eines Uferrandstreifens von 10 Meter Breite zu Konflikten in einzelnen Gärten
führen wird (Verlust von Nutzflächen, Abriss von Gartenhütten). In anderen
Fällen begrüßen die Pächterinnen und Pächter eine naturnahe Entwicklung des
Bachs. Aufgrund der Erkenntnisse aus den verschiedenen Ortsbegehungen wird der
Magistrat die ursprüngliche Planung anpassen. Dabei sind jedoch weiterhin die
Vorgaben aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan zu beachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat, sobald die
überarbeitete Planung vorliegt, diese im Ortsbeirat 5 vorstellen. Darüber
hinaus wird der Magistrat bis zur Vorstellung im Ortsbeirat keine
präjudizierenden Entscheidungen fällen bzw. Maßnahmen durchführen Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.11.2015, OM 4714
Auskunftsersuchen
vom 09.09.2022, V 479