Renaturierung des Luderbachs (II)
Begründung
(II) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. wie viele Kleingärten von der Gewässerunterhaltungsmaßnahme am Luderbach gem. BBP 538 betroffen sind, II. wie viele Pächter von der Gewässerunterhaltungsmaßnahme am Luderbach gem. BBP 538 betroffen sind, III. wie viele der bestehenden Pachtverträge 1. bereits vor dem 05.04.1984 (1. Aufstellungsbeschluss) bestanden haben, 2. zwischen dem 05.04.1984 und dem 15.12.1998 unterschrieben wurden und 3. erst nach dem 15.12.1998 (Inkrafttreten) abgeschlossen worden sind. Begründung: Die Pächterinnen und Pächter der an den Luderbach angrenzenden Freizeitgärten sind durch die Ankündigung des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, den Luderbach zu renaturieren, verunsichert. Mit der Renaturierung geht ein Verlust eines Teils der Gartenfläche und teilweise auch der Verlust der Gartenhäuser einher. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert zu wissen, in welchem der drei Zeiträume die Kleingärten jeweils gepachtet worden sind.