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Kostenlose Trinkwasserspender

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 424 entstanden aus Vorlage: OF 270/2 vom 26.03.2017 Betreff: Kostenlose Trinkwasserspender Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob kostenlose Trinkwasserspender an öffentlichen Plätzen im Bereich des Ortsbezirks 2 aufgestellt werden können. Dabei sind auch Kooperationen mit den örtlichen Wasserversorgern, sowie Sponsoring von ortsansässigen Geschäftsinhabern mit anzudenken. Geeignete Standorte wären zum Beispiel die Leipziger Straße in Höhe der U-Bahn-Station/des öffentlichen Bücherschranks, Grüneburgpark/Eingang Palmengarten sowie der Odina-Bott-Platz. Neben einer allgemeinen Einschätzung der Machbarkeit wird auch eine Kostenschätzung erbeten. Begründung: Stadtparks und -plätze sind beliebte Aufenthaltsorte der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Der Grüneburgpark zum Beispiel wird ausgiebig von Familien, Sportreibenden, Spaziergängern und Touristen genutzt. Erwachsene Menschen sollten täglich zwischen zwei bis drei Liter Flüssigkeit zu sich nehmen. Körperliche Aktivität oder sommerliche Hitze erhöhen den Bedarf zusätzlich. Trotz der hohen gesundheitlichen Relevanz und der sehr guten Trinkwasserqualität in Frankfurt gibt es im Bereich des Ortsbezirkes 2 kaum öffentliche Trinkbrunnen. Der Energieverbrauch beziehungsweise die Ökobilanz bei der Nutzung von Leitungswasser ist zudem 1.000 mal geringer als beim Konsum von Flaschenwasser. Hier entfällt der Energieverbrauch für Förderung des Wassers, Herstellung der Verpackung, Produktionsprozesse, Transport und die Lagerung. Öffentliche Trinkwasserbrunnen gibt es vor allem im angelsächsischen Ausland. In europäischen Großstädten wie zum Beispiel Rom oder Zürich gibt es sie und auch in anderen Großstädten wie Hamburg wird an zahlreichen Plätzen Trinkwasser kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine für ihre hohe Lebensqualität bekannte Stadt wie Frankfurt sollte diesen Beispielen folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1344 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 59 Aktenzeichen: 91 50