Kostenlose Trinkwasserspender
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 424
entstanden aus Vorlage:
OF 270/2 vom
26.03.2017 Betreff: Kostenlose Trinkwasserspender
Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob kostenlose Trinkwasserspender an
öffentlichen Plätzen im Bereich des Ortsbezirks 2 aufgestellt werden können.
Dabei sind auch Kooperationen mit den örtlichen Wasserversorgern, sowie
Sponsoring von ortsansässigen Geschäftsinhabern mit anzudenken. Geeignete
Standorte wären zum Beispiel die Leipziger Straße in Höhe der
U-Bahn-Station/des öffentlichen Bücherschranks, Grüneburgpark/Eingang
Palmengarten sowie der Odina-Bott-Platz. Neben einer allgemeinen Einschätzung
der Machbarkeit wird auch eine Kostenschätzung
erbeten. Begründung: Stadtparks und -plätze sind beliebte Aufenthaltsorte
der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Der Grüneburgpark zum Beispiel wird
ausgiebig von Familien, Sportreibenden, Spaziergängern und Touristen genutzt.
Erwachsene Menschen sollten täglich zwischen zwei bis drei Liter Flüssigkeit zu
sich nehmen. Körperliche Aktivität oder sommerliche Hitze erhöhen den Bedarf
zusätzlich. Trotz der hohen gesundheitlichen Relevanz und der sehr guten
Trinkwasserqualität in Frankfurt gibt es im Bereich des Ortsbezirkes 2 kaum
öffentliche Trinkbrunnen. Der Energieverbrauch beziehungsweise die Ökobilanz
bei der Nutzung von Leitungswasser ist zudem 1.000 mal geringer als beim Konsum
von Flaschenwasser. Hier entfällt der Energieverbrauch für Förderung des
Wassers, Herstellung der Verpackung, Produktionsprozesse, Transport und die
Lagerung. Öffentliche Trinkwasserbrunnen gibt es vor allem im angelsächsischen
Ausland. In europäischen Großstädten wie zum Beispiel Rom oder Zürich gibt es
sie und auch in anderen Großstädten wie Hamburg wird an zahlreichen Plätzen
Trinkwasser kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine für ihre hohe Lebensqualität
bekannte Stadt wie Frankfurt sollte diesen Beispielen folgen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.07.2017, ST 1344
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2018, ST 59
Aktenzeichen: 91 50