Kostenlose Trinkwasserspender
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST
1344
Betreff: Kostenlose
Trinkwasserspender Vorläufige Stellungnahme: Die Mainova betreibt zurzeit 3 öffentliche
Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große
Bockenheimer Straße) und einen als Station des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark
Friedberger Landstraße. Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde auf stark
frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um eine möglichst große
Zahl an Bürgern und Besuchern der Stadt zu erreichen. Im Zuge der Planungen
wurde eine Vielzahl von potentiellen Standorten sowohl stadtplanerisch als auch
technisch geprüft. Hierzu ist ein hoher Abstimmungsbedarf und Austausch mit den
städtischen Ämtern erfolgt und notwendig. Nur eine geringe Zahl an Standorten
war abschließend umsetzbar. Allgemeine Aussagen zur Machbarkeit an den genannten
Standorten sind nicht möglich. Die Umsetzbarkeit muss immer
standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage
der Wasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, Abwasserableitung,
Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit
dem Stadtplanungsamt) und Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für
Straßenbau und Erschließung). Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich
Baukosten inkl. Trinkbrunnen und Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro
Trinkbrunnen. Jährliche Betriebskosten können aufgrund fehlender
Erfahrungswerte bisher nur grob geschätzt werden und liegen zwischen 5.000 bis
10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr. Derzeit sind keine weiteren Trinkbrunnen im
öffentlichen Raum in Planung, da zunächst Erfahrungen zu Funktion,
Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehende
Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen
gesammelt und anschließend ausgewertet werden müssen. Daher ist leider aktuell
noch keine abschließende Stellungnahme möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 24.04.2017, V 424