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Kostenlose Trinkwasserspender

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Punkte zu prüfen und zu berichten: - Aufstellung von kostenlosen Trinkwasserspendern an öffentlichen Plätzen im Bereich des Ortsbezirks 2. Dabei sind auch Kooperationen mit den örtlichen Wasserversorgern, sowie Sponsoring von ortsansässigen Geschäftsinhabern mit anzudenken. - Geeignete Standorte wären z.B. die Leipziger Straße in Höhe der U-Bahnstation / des öffentlichen Bücherschranks, Grüneburgpark / Eingang Palmengarten, sowie der Odina-Bott-Platz. - Neben einer allgemeinen Einschätzung der Machbarkeit wird auch eine Kostenschätzung erbeten. Begründung: Stadtparks und -plätze sind beliebter Aufenthaltsort der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Der Grüneburgpark zum Beispiel wird ausgiebig von Familien, Sportreibenden, Spaziergängern und Touristen genutzt. Erwachsene Menschen sollten täglich zwischen zwei bis drei Liter Flüssigkeit zu sich nehmen. Körperliche Aktivität oder sommerliche Hitze erhöhen den Bedarf zusätzlich. Trotz der hohen gesundheitlichen Relevanz und der sehr guten Trinkwasserqualität in Frankfurt gibt es im Bereich des Ortsbezirkes 2 kaum öffentliche Trinkbrunnen. Der Energieverbrauch bzw. die Ökobilanz bei der Nutzung von Leitungswasser ist zudem 1000mal geringer als beim Konsum von Flaschenwasser. Hier entfällt der Energieverbrauch für Förderung des Wassers, Herstellung der Verpackung, Produktionsprozesse, Transport und die Lagerung. Öffentliche Trinkwasserbrunnen gibt es vor allem im angelsächsischen Ausland. In europäischen Großstädten wie z.B. Rom oder Zürich gibt es sie und auch in anderen Großstädten wie Hamburg wird an zahlreichen Plätzen Trinkwasser kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine für ihre hohe Lebensqualität bekannte Stadt wie Frankfurt sollte diesen Beispielen folgen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2017, OF 270/2 Betreff: Kostenlose Trinkwasserspender Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Punkte zu prüfen und zu berichten: - Aufstellung von kostenlosen Trinkwasserspendern an öffentlichen Plätzen im Bereich des Ortsbezirks 2. Dabei sind auch Kooperationen mit den örtlichen Wasserversorgern, sowie Sponsoring von ortsansässigen Geschäftsinhabern mit anzudenken. - Geeignete Standorte wären z.B. die Leipziger Straße in Höhe der U-Bahnstation / des öffentlichen Bücherschranks, Grüneburgpark / Eingang Palmengarten, sowie der Odina-Bott-Platz. - Neben einer allgemeinen Einschätzung der Machbarkeit wird auch eine Kostenschätzung erbeten. Begründung: Stadtparks und -plätze sind beliebter Aufenthaltsort der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Der Grüneburgpark zum Beispiel wird ausgiebig von Familien, Sportreibenden, Spaziergängern und Touristen genutzt. Erwachsene Menschen sollten täglich zwischen zwei bis drei Liter Flüssigkeit zu sich nehmen. Körperliche Aktivität oder sommerliche Hitze erhöhen den Bedarf zusätzlich. Trotz der hohen gesundheitlichen Relevanz und der sehr guten Trinkwasserqualität in Frankfurt gibt es im Bereich des Ortsbezirkes 2 kaum öffentliche Trinkbrunnen. Der Energieverbrauch bzw. die Ökobilanz bei der Nutzung von Leitungswasser ist zudem 1000mal geringer als beim Konsum von Flaschenwasser. Hier entfällt der Energieverbrauch für Förderung des Wassers, Herstellung der Verpackung, Produktionsprozesse, Transport und die Lagerung. Öffentliche Trinkwasserbrunnen gibt es vor allem im angelsächsischen Ausland. In europäischen Großstädten wie z.B. Rom oder Zürich gibt es sie und auch in anderen Großstädten wie Hamburg wird an zahlreichen Plätzen Trinkwasser kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine für ihre hohe Lebensqualität bekannte Stadt wie Frankfurt sollte diesen Beispielen folgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 424 2017 Die Vorlage OF 270/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung)

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