Kostenlose Trinkwasserspender
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST
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Betreff: Kostenlose
Trinkwasserspender Mainova betreibt zurzeit 3
öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt
(Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Station des
Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde auf stark
frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um möglichst viele
Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt zu erreichen.
Im Zuge der Planungen wurde eine Vielzahl von potentiellen Standorten sowohl
stadtplanerisch als auch technisch geprüft. Hierzu war ein hoher
Abstimmungsbedarf und Austausch mit den städtischen Ämtern notwendig. Die
Prüfung hat ergeben, dass nur eine geringe Zahl an Standorten umsetzbar ist.
Allgemeine Aussagen zur
Umsetzbarkeit sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch
geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage der
Wasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, Abwasserableitung, Straßenoberfläche,
Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit dem
Stadtplanungsamt) und Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für
Straßenbau und Erschließung). Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich
Baukosten inkl. Trinkbrunnen und Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro
Trinkbrunnen. Jährliche Betriebskosten können aufgrund fehlender
Erfahrungswerte weiterhin nur grob geschätzt werden und liegen zwischen 5.000
bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr. Derzeit sind seitens Mainova keine weiteren
Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung, da zunächst weitere Erfahrungen
zu den einhergehenden Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits
umgesetzten Trinkbrunnen gesammelt und anschließend ausgewertet werden. Private
Investoren haben jedoch die Möglichkeit, Im Rahmen des Förderprogramms
Klimaanpassungsmaßnahmen Zuschüsse für Trinkbrunnen in öffentlich zugänglichen
Bereichen zu erhalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 24.04.2017, V 424