Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 399
entstanden aus Vorlage:
OF 156/7 vom
25.03.2017 Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in
den sog. Westerbachhöfen - Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf
dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht,
d. h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? - Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von
ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft? - Welche Gründe gab es, im
Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße
45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens
30 Prozent der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der
Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte? Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der
rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine
Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit
geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen
aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien
Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder
Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller
Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von
Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen
und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von
sozialer Durchmischung betonten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.07.2017, ST 1333
Aktenzeichen: 63 0