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Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1333 Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ein Teil der Grundstücke befindet sich in städtischem Eigentum. Das Baurecht bietet keine Möglichkeit, in Baugenehmigungsverfahren zwischen Miet- und Eigentumswohnungen zu unterscheiden. Die Baugenehmigung für das Vorhaben stammt vom 10.09.2015; die Forderung nach der Errichtung von 30% der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau war zum damaligen Zeitpunkt nicht Gegenstand der Gespräche. Der Magistrat kann jedoch mitteilen, dass die Thematik des geförderten Wohnraums inzwischen regelmäßiger Bestandteil von Beratungsgesprächen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 399

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