Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST
1333
Betreff: Kein öffentlich
geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ein Teil der Grundstücke befindet
sich in städtischem Eigentum. Das Baurecht bietet keine Möglichkeit, in
Baugenehmigungsverfahren zwischen Miet- und Eigentumswohnungen zu
unterscheiden.
Die Baugenehmigung für das
Vorhaben stammt vom 10.09.2015; die Forderung nach der Errichtung von 30% der
Wohnungen im geförderten Wohnungsbau war zum damaligen Zeitpunkt nicht
Gegenstand der Gespräche. Der Magistrat kann jedoch mitteilen, dass die
Thematik des geförderten Wohnraums inzwischen regelmäßiger Bestandteil von
Beratungsgesprächen ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.04.2017, V 399