Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1333
Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ein Teil der Grundstücke befindet sich in städtischem Eigentum. Das Baurecht bietet keine Möglichkeit, in Baugenehmigungsverfahren zwischen Miet- und Eigentumswohnungen zu unterscheiden. Die Baugenehmigung für das Vorhaben stammt vom 10.09.2015; die Forderung nach der Errichtung von 30% der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau war zum damaligen Zeitpunkt nicht Gegenstand der Gespräche. Der Magistrat kann jedoch mitteilen, dass die Thematik des geförderten Wohnraums inzwischen regelmäßiger Bestandteil von Beratungsgesprächen ist.