Städtebaulicher Wettbewerb nördlicher Campus Bockenheim
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Besteht inzwischen die in den Koalitionsvereinbarungen und in der Stellungnahme ST 429 angekündigte Steuerungsgruppe für den Campus Bockenheim und, wenn nicht, ab wann ist damit zu rechnen?
- Welche Ämter bzw. Personen sind maßgeblich an der Formulierung der Auslobungsunterlagen für die 1. städtebauliche Stufe des Wettbewerbs (für das nördliche Gebiet des Bebauungsplans Nr. 569) beteiligt?
- Welche Verfahrensbedingungen in Bezug auf folgende Ziele werden in die städtebaulichen Auslobungsunterlagen für den Wettbewerb mit aufgenommen? - Die Prüfung des Erhalts bzw. möglichen Umbaus von Bestandsbauten (Erhalt von grauer Energie) gemäß folgender Zielsetzungen des Koalitionsvertrags: Priorität auf Umbau vor Abriss; ressourcenschonendes Bauen; Rohstoffverbrauch und Abfallaufkommen im Baugewerbe deutlich reduzieren. - Die klimaangepasste und gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums unter weitgehender Vermeidung von Flächen für den fließenden und ruhenden Individualverkehr einschl. Tiefgaragen. - Die Entsiegelung und Schaffung von Grünräumen und "blauer Infrastruktur" (Wassermanagement von Regen- und Brauchwasser zur Vermeidung von Trinkwassernutzung für die nachhaltige Bewässerung von Bäumen und Pflanzen auf öffentlichen und privaten Grundstücken) zur Vermeidung von Hitzeinseln durch Verschattung und Verdunstung. - Der Bedarf des sozialen Wohnungsbaus und der gemeinschaftlichen Wohngruppe. - Der Erhalt des Baumbestandes.
Begründung
Die Planungen und Festlegungen für den Campus Bockenheim sind z. T. schon über zehn Jahre alt, der Bebauungsplan wurde 2016 rechtskräftig. Inzwischen sind die Auswirkungen der Klimakrise mit Hitzestress, sommerlicher Dürre und winterzeitlichen Starkregen auch in unseren Breiten und Städten angekommen. In den nächsten Monaten soll, wie in der Stellungnahme ST 429 angekündigt, ein zweistufiger Wettbewerb für das nördliche Gebiet des Bebauungsplans Nr. 569 ausgeschrieben werden. Vorgaben und Festlegungen, die sich in den Formulierungen der Ausschreibung finden, wirken sich unmittelbar auf die zu planenden Gebiete aus. Eine Einbindung des Ortsbeirats, wie ebenfalls in der Stellungnahme ST 429 ankündigt ist, ist wünschenswert.