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Städtebaulicher Wettbewerb nördlicher Campus Bockenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Die für die Entwicklung des Kulturcampus zentrale Vorbereitung des genannten Wettbewerbs wird seit Beginn des Prozesses von einer Steuerungsgruppe vorangetrieben, welche die hessischen Ministerien für Wissenschaft und Kunst sowie Finanzen mit den Frankfurter Dezernaten für Planen und Wohnen sowie Kultur und Wissenschaft verbindet und die auch die ABG Frankfurt Holding sowie den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) einschließt. Über die beteiligten Dezernate und Ministerien fließt sowohl die Expertise der ihnen zugeordneten Fachämter in den Prozess ein sowie die Raumbedarfe der künftigen Nutzer:innen der vom Wettbewerb umfassten Flächen und die Anregungen des Ortsbeirats. In diesem Rahmen konnte in der Vergangenheit die sehr komplexe Ausgangslage für das gemeinsame Bauprojekt schrittweise strukturiert und in Richtung des Wettbewerbs vorangebracht werden, etwa mit der grundsätzlichen Verständigung auf eine gemeinsame Machbarkeitsstudie, die Definition der Baufelder und den Wettbewerbsmodus. Der Magistrat strebt darüber hinaus nach der Auslobung eine Einbeziehung des Ortsbeirates und der künftigen Nutzer:innen des Zentrums der Künste in das Wettbewerbsverfahren an. Die Ergebnisse des Ideenteils sollen im Sinne einer Bürgerbeteiligung öffentlich vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden.
  2. Auslober des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Baufeld MI sind das Land Hessen, die ABG Frankfurt Holding und die Stadt Frankfurt am Main. In der städtebaulichen Stufe des Wettbewerbs wird für die Stadtverwaltung voraussichtlich das Dezernat Kultur und Wissenschaft und das Dezernat Planen, Wohnen und Sport, u. a. mit Stadtplanungsamt, Bauaufsicht und Denkmalamt, in die Auslobung des Ideenwettbewerbs eingebunden werden. Anhand von städtebaulichen Rahmenbedingungen besteht das Ziel darin, für die unterschiedlichen Nutzungen Wohnen, Gewerbe, Hochschule und kulturelle Nutzung eine zukunftsweisende städtebauliche Figur mit Grün- und Freiflächen auf dem Baufeld zu finden. Dies umfasst die Erstellung und Abstimmung der Auslobungsunterlagen mit den Vertragspartnern Land Hessen und ABG Frankfurt Holding. Die städtischen Leitlinien zur Durchführung von Planungswettbewerben sind in den Auslobungsunterlagen und in der Wettbewerbsdurchführung zu berücksichtigen.
  3. Bei städtebaulichen Wettbewerbsverfahren bildet die wesentliche Aufgabe des städtebaulichen Ideenteils die Konzeptplanung für die Anordnung der Baukörper auf dem Grundstück. Hierbei finden vielfältige Aspekte Beachtung und Eingang in den städtebaulichen Planungsentwurf. Ausgehend von der Vorgabe von planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen, verkehrlichen und städtebaulichen einschließlich wohnungspolitischen Rahmenbedingungen gilt es, einen städtebaulichen Entwurf zu schaffen, der für den Nutzungsmix Wohnen, Gewerbe im Erdgeschoss, Hochschule und Frankfurt LAB eine überzeugende Lösung unter Abwägung vielfältiger, teilweise konkurrierender Bewertungskriterien liefert. In den Projektzielen werden dabei in der Regel die Umsetzung vielfältiger Wohnformen ebenso eingefordert wie die Schaffung attraktiver Erdgeschosszonen oder nachhaltiger Freiräume. Unter anderem finden im Allgemeinen folgende Kriterien Eingang in die Bewertung: Architektur, Nutzung, Funktionalität, Erschließung, Qualität, Gestaltung, Flächeneffizienz, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Ressourcenverbrauch und Energieeffizienz, Umweltbelange, Lärm, Vegetation, Begrünung und Niederschlag, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Brandschutz und Einhaltung der Abstandsflächen. Im städtebaulichen Wettbewerb werden somit vielfältige Belange berücksichtigt, wobei der Siegerentwurf in der Regel die beste Lösung verschiedener fachlicher Aspekte bei Abwägung aller Belange darstellt. In der Wettbewerbsvorbereitung und Abstimmung wird das Stadtplanungsamt darauf achten, dass mit Blick auf die Klimaveränderung zur Erreichung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Innenstadtquartiers mit klimaaktiven Grün- und Freiflächen die in städtischen Beschlüssen definierten aktuellen Ziele des Magistrats insbesondere in Bezug auf Umwelt- und Klimabelange als Verfahrensbedingungen seitens der Stadt eingebracht werden. Es wird geprüft, inwieweit die städtischen Leitlinien zum nachhaltigen und wirtschaftlichen Bauen als Vorgabe in den Wettbewerb einfließen können. Im städtebaulichen Ideenteil empfiehlt die Stadtplanung den angrenzenden öffentlichen Raum mit in das Wettbewerbsgebiet einzubeziehen, um erste Aussagen zur Verknüpfung von privaten und öffentlichen Flächen zu erhalten. Darauf aufbauend sind im nachfolgenden und gesonderten Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung der öffentlichen Grün- und Freiflächen u. a. die Aspekte der klimaangepassten und -gerechten Aufteilung des öffentlichen Raums sowie die nachhaltige Bewässerung auf öffentlichen Flächen zu bearbeiten. Das Stadtplanungsamt hat darüber hinaus folgende durch Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 569 gebundene Rahmenbedingungen festgestellt, die als Vorgaben in den Wettbewerb einfließen werden: - Der Bebauungsplan regelt, dass die Realisierung der erforderlichen Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen zulässig ist. Das Planungsrecht eröffnet für das MI-Baufeld keine Ausnahmeregelung. Im MI müssen angesichts der hohen urbanen Dichte die grundstücksbezogenen Freiflächen vom ruhenden Verkehr freigehalten werden. Entsprechend der aktuell gültigen Stellplatzsatzung ist in der Regel ein Stellplatznachweis für notwendige KFZ-Stellplätze zu führen, um eine effiziente Tiefgarage hinsichtlich des Bau- und Kostenaufwands nachzuweisen. - Die Entsiegelung und Schaffung von Grünräumen wird durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 geregelt. Mit einer Erhöhung des Anteils der Grün- und Freiflächen auf den privaten Grundstücken in Bezug zur Bestandssituation wird die Pflanzung von Bäumen auf einen Standort mit Bodenanschluss ermöglicht. Dies dient in der Regel auch der Verbesserung der kleinklimatischen Situation gerade in verdichteten innerstädtischen Blockstrukturen, die vor allem durch Überwärmungstendenzen gekennzeichnet sind. Der Erhalt des Baumbestands im öffentlichen Raum ist durch Festsetzung der Bestandsbäume gesichert. Im Baufeld sind dagegen keine Bäume festgesetzt. Auf dem Grundstück stellen die Bestandsbäume einen Belang dar, der in Würdigung konkurrierender Belange im Wettbewerbsverfahren einer Abwägung zugänglich ist.