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Städtebaulicher Wettbewerb nördlicher Campus Bockenheim

Vorlagentyp: OF GRÜNE, LINKE.

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen:

  1. Besteht inzwischen die in den Koalitionsvereinbarungen und in ST429 angekündigte Steuerungsgruppe für den Campus Bockenheim und wenn nicht, ab wann ist damit zu rechnen?
  2. Welche Ämter bzw. Personen sind maßgeblich an der Formulierung der Auslobungsunterlagen für die 1. städtebauliche Stufe des Wettbewerbs (für das nördliche Gebiet des Bebauungsplans 569) beteiligt?
  3. Welche Verfahrensbedingungen in Bezug auf folgende Ziele werden in die städtebaulichen Auslobungsunterlagen für den Wettbewerb mit aufgenommen? - die Prüfung des Erhalts bzw. möglichen Umbaus von Bestandsbauten (Erhalt von grauer Energie) gemäß folgender Zielsetzungen des Koalitionsvertrags: Priorität auf Umbau vor Abriss... ressourcenschonendes Bauen. .Rohstoffverbrauch und Abfallaufkommen im Baugewerbe deutlich reduzieren. . - die Klima angepasste und gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums unter weitgehender Vermeidung von Flächen für den fließenden und ruhenden Individualverkehr einschl. Tiefgaragen - die Entsiegelung und Schaffung von Grünräumen und ‚blauer Infrastruktur'* zur Vermeidung von Hitzeinseln durch Verschattung und Verdunstung

Begründung

Die Planungen und Festlegungen für den Campus Bockenheim sind z. T. schon über 10 Jahre alt, der B-Plan wurde 2016 rechtskräftig. Inzwischen sind die Auswirkungen der Klimakrise mit Hitzestress, sommerlicher Dürre und winterzeitlichen Starkregen auch in unseren Breiten und Städten angekommen. In den nächsten Monaten soll wie in ST429 angekündigt ein zweistufiger Wettbewerb für das nördliche Gebiet des Bebauungsplans 569 ausgeschrieben werden. Vorgaben und Festlegungen, die sich in den Formulierungen der Ausschreibung finden wirken sich unmittelbar auf die zu planenden Gebiete aus. Eine Einbindung des Ortsbeirats wie der ebenfalls in ST429 ankündigt ist wünschenswert.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

10
10. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

Die Vorlage OF 363/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. um folgende Spiegelstriche ergänzt wird: "der Bedarf des sozialen Wohnungsbaus und der gemeinschaftlichen Wohngruppen" sowie "der Erhalt des Baumbestandes".