Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsbezirk 9
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.03.2017, V 387
entstanden aus Vorlage:
OF 211/9 vom
01.03.2017 Betreff: Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsbezirk
9 Vorgang: B
310/16 Mit Bericht B 310 hat der Magistrat den Stand und die
Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für die Gesamtstadt
sowie die Planung für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren
fortgeschrieben. Ferner hat der Magistrat in diesem Bericht auch zur
Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung Stellung genommen. Vor dem Hintergrund dieses Berichts wird der
Magistrat um Auskunft zu folgenden Punkten gebeten: 1. Aus welchen Programmen werden die aktuell
vorhandenen Plätze finanziert, aufgeteilt nach Fördermitteln des Bundes, des
Landes und der Stadt? Gibt es Programme, die im Bereich des Ortsbezirks 9
unterdurchschnittlich zur Finanzierung von Plätzen herangezogen werden? 2. In welchem konkreten Umfang ist
eine Mitversorgung der zum Ortsbezirk gehörenden Planungsbezirke durch
angrenzende Planungsbezirke angedacht? Begründung: Bekanntermaßen unterliegt die Anzahl der Kinder in
Frankfurt in allen Altersstufen weiterhin einer dynamischen Entwicklung. Die
Bemühungen des Magistrats, den sich daraus ergebenden Anforderungen an die
soziale Infrastruktur gerecht zu werden, hängen dieser Entwicklung - fast schon
notwendigerweise - immer etwas hinterher. Auch fällt es der Stadt offenbar
schwer, die Zahlen laufend zu aktualisieren. So klafft zwischen den Zahlen, die
im Bereich null bis drei der letzten Fortschreibung als Prognose für die Jahre
2015 ff. zugrunde gelegt worden sind, und denen, die dem Bericht B 310 für
diese Jahre zu entnehmen sind, stadtweit bereits eine Lücke, die von 187
Plätzen in 2015 auf 311 im Jahr 2020 steigt. Das bedeutet, dass der Grad der
Versorgung sich mit den Jahren sukzessive immer weiter verschlechtert. Vor dem
Hintergrund dieser schon wieder überholten Zahlen wurde in den Bereichen
Dornbusch und Ginnheim für die Altersgruppe null bis drei ein bedarfsdeckendes
Angebot errechnet, während Eschersheim schon mit diesen Zahlen als
Planungsbezirk mit hohem Handlungsbedarf angesehen wird. Die Annahme einer
Mitversorgung durch in angrenzenden Planungsbezirken geplante Projekte scheint
vor diesem Hintergrund zweifelhaft, da diese mit ähnlichen Problemen zu kämpfen
haben. Ähnliches gilt für die Bedarfsannahmen für die Altersgruppen drei bis
sechs und sechs bis zehn. Auffällig ist, dass bei der Altersgruppe sechs bis
zehn die Unterscheidung in bereits bedarfsdeckend, nach Umsetzung von in
Planung/im Bau befindlichen Projekten und Planungsbezirke mit hohem
Handlungsbedarf, wie sie für die Altersgruppen null bis drei und drei bis sechs
vorhanden ist, nicht fortgeführt wurde. Das deutet auf eine nicht in gleichem
Maße vertiefte Analyse hin, die nachzuholen wäre. Die Zahlen und Prognosen für
den Ortsbezirk müssen deshalb nochmals sorgfältig analysiert werden, damit die
Planungen für weitere Projekte rechtzeitig angepasst werden können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 25.11.2016, B 310
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1291
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 40 1