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Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.03.2017, V 387 entstanden aus Vorlage: OF 211/9 vom 01.03.2017 Betreff: Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 310/16 Mit Bericht B 310 hat der Magistrat den Stand und die Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für die Gesamtstadt sowie die Planung für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren fortgeschrieben. Ferner hat der Magistrat in diesem Bericht auch zur Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung Stellung genommen. Vor dem Hintergrund dieses Berichts wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Punkten gebeten: 1. Aus welchen Programmen werden die aktuell vorhandenen Plätze finanziert, aufgeteilt nach Fördermitteln des Bundes, des Landes und der Stadt? Gibt es Programme, die im Bereich des Ortsbezirks 9 unterdurchschnittlich zur Finanzierung von Plätzen herangezogen werden? 2. In welchem konkreten Umfang ist eine Mitversorgung der zum Ortsbezirk gehörenden Planungsbezirke durch angrenzende Planungsbezirke angedacht? Begründung: Bekanntermaßen unterliegt die Anzahl der Kinder in Frankfurt in allen Altersstufen weiterhin einer dynamischen Entwicklung. Die Bemühungen des Magistrats, den sich daraus ergebenden Anforderungen an die soziale Infrastruktur gerecht zu werden, hängen dieser Entwicklung - fast schon notwendigerweise - immer etwas hinterher. Auch fällt es der Stadt offenbar schwer, die Zahlen laufend zu aktualisieren. So klafft zwischen den Zahlen, die im Bereich null bis drei der letzten Fortschreibung als Prognose für die Jahre 2015 ff. zugrunde gelegt worden sind, und denen, die dem Bericht B 310 für diese Jahre zu entnehmen sind, stadtweit bereits eine Lücke, die von 187 Plätzen in 2015 auf 311 im Jahr 2020 steigt. Das bedeutet, dass der Grad der Versorgung sich mit den Jahren sukzessive immer weiter verschlechtert. Vor dem Hintergrund dieser schon wieder überholten Zahlen wurde in den Bereichen Dornbusch und Ginnheim für die Altersgruppe null bis drei ein bedarfsdeckendes Angebot errechnet, während Eschersheim schon mit diesen Zahlen als Planungsbezirk mit hohem Handlungsbedarf angesehen wird. Die Annahme einer Mitversorgung durch in angrenzenden Planungsbezirken geplante Projekte scheint vor diesem Hintergrund zweifelhaft, da diese mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. Ähnliches gilt für die Bedarfsannahmen für die Altersgruppen drei bis sechs und sechs bis zehn. Auffällig ist, dass bei der Altersgruppe sechs bis zehn die Unterscheidung in bereits bedarfsdeckend, nach Umsetzung von in Planung/im Bau befindlichen Projekten und Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf, wie sie für die Altersgruppen null bis drei und drei bis sechs vorhanden ist, nicht fortgeführt wurde. Das deutet auf eine nicht in gleichem Maße vertiefte Analyse hin, die nachzuholen wäre. Die Zahlen und Prognosen für den Ortsbezirk müssen deshalb nochmals sorgfältig analysiert werden, damit die Planungen für weitere Projekte rechtzeitig angepasst werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.11.2016, B 310 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1291 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 40 1

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