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Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsbezirk

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1291 Betreff: Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsbezirk Zu 1. Basis für die Förderung von Kindern in Frankfurter Kindertageseinrichtungen freier Träger ist eine zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den kirchlichen Dachverbänden und der LAG Freie Kinderarbeit Hessen abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung. Die Förderung erfolgt pauschaliert bzw. differenziert nach Art des Platzes (Kindergarten, Hort, Angebote für Kinder unter 3 Jahren) und nach Betreuungszeit und nur für tatsächlich belegte Plätze unter Anrechnung von Drittmitteln (Elternentgelte, Landesförderung). Alle städtisch geförderten Kindertageseinrichtungen erhalten die städtischen Zuschüsse nach den gleichen Grundsätzen. Zu 2. Hier geht es insbesondere um den noch nicht ausreichend versorgten Kita-Planungsbezirk Eschersheim. Wie bereits vom Stadtschulamt in der Sitzung des Ortsbeirats 9 am 16.03.2017 erläutert, wird im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren davon ausgegangen, dass Eschersheimer Familien Angebote in angrenzenden Bezirken in Anspruch nehmen. Insbesondere sind hier mehrere Krippen-Neubauten zu nennen, die für Eschersheimer Eltern leicht erreichbar sind: - Im Dornbusch (Grenze Ginnheim) die AWO Kindertagesstätte Dornbusch, Raimundstraße 108. Hier werden 72 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in 6 Gruppen angeboten. - In Eckenheim die Evangelische Krabbelstube Nazarethstern, Martin-Zahn-Straße 1 (Träger: Evangelische Nazarethgemeinde). Hier werden 72 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in 6 Gruppen angeboten. Die Einrichtung ist aus Eschersheim leicht über die Brücke über die Jean-Monet-Straße zu erreichen. - In Heddernheim die Kita Niddaforscher, Heddernheimer Landstraße 2c (Träger: Caritas). Hier werden 60 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in 5 Gruppen angeboten. Die Einrichtung ist aus Eschersheim leicht über die Maybachbrücke zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.03.2017, V 387