Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsbezirk
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1291
Betreff: Entwicklung der
Kinderzahlen im Ortsbezirk Zu 1. Basis für die Förderung von Kindern in Frankfurter
Kindertageseinrichtungen freier Träger ist eine zwischen der Stadt Frankfurt am
Main und den kirchlichen Dachverbänden und der LAG Freie Kinderarbeit Hessen
abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung. Die Förderung erfolgt pauschaliert bzw.
differenziert nach Art des Platzes (Kindergarten, Hort, Angebote für Kinder
unter 3 Jahren) und nach Betreuungszeit und nur für tatsächlich belegte Plätze
unter Anrechnung von Drittmitteln (Elternentgelte, Landesförderung). Alle städtisch geförderten
Kindertageseinrichtungen erhalten die städtischen Zuschüsse nach den gleichen
Grundsätzen. Zu 2. Hier geht es insbesondere um den noch nicht
ausreichend versorgten Kita-Planungsbezirk Eschersheim. Wie bereits vom
Stadtschulamt in der Sitzung des Ortsbeirats 9 am 16.03.2017 erläutert, wird im
Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren davon ausgegangen, dass
Eschersheimer Familien Angebote in angrenzenden Bezirken in Anspruch
nehmen. Insbesondere sind
hier mehrere Krippen-Neubauten zu nennen, die für Eschersheimer Eltern leicht
erreichbar sind: - Im
Dornbusch (Grenze Ginnheim) die AWO Kindertagesstätte Dornbusch, Raimundstraße
108. Hier werden 72 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in 6 Gruppen
angeboten. - In Eckenheim
die Evangelische Krabbelstube Nazarethstern, Martin-Zahn-Straße 1 (Träger:
Evangelische Nazarethgemeinde). Hier werden 72 Plätze für Kinder unter 3 Jahren
in 6 Gruppen angeboten. Die Einrichtung ist aus Eschersheim leicht über die
Brücke über die Jean-Monet-Straße zu erreichen. - In Heddernheim die Kita Niddaforscher,
Heddernheimer Landstraße 2c (Träger: Caritas). Hier werden 60 Plätze für Kinder
unter 3 Jahren in 5 Gruppen angeboten. Die Einrichtung ist aus Eschersheim
leicht über die Maybachbrücke zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.03.2017, V 387