Verkehrs-/Straßenschildernutzung von Privatinitiativen - ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.05.2012, V 385
entstanden aus Vorlage:
OF 152/7 vom
08.05.2012 Betreff: Verkehrs-/Straßenschildernutzung von
Privatinitiativen - ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende
Frage zu beantworten: Ist die Nutzung von Verkehrsschildermasten zur
Anbringung von Schildern durch eine Privatinitiative grundsätzlich erlaubt? Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Informationen vor, dass eine
Privatinitiative mit Billigung des Ordnungsamtes einen Verkehrsschildermast am
Ortseingang Rödelheim im Hausener Weg dazu genutzt hat, ein eigenes Schild
anzubringen. Nachdem dieses Schild kurzfristig entfernt war, wurde es erneut,
offensichtlich jetzt dauerhaft, wieder angebracht. Dies motiviert die
Bürgerinitiative dazu, darüber nachzudenken, weitere Verkehrsschildermasten für
eigene Zwecke zu nutzen. Die Folgen wären nicht unproblematisch, denn andere
Gruppen von Bürgern könnten sich dadurch motiviert fühlen, das Gleiche zu tun.
Dabei geht es nicht um eine Bewertung des Textes, den dieses Schild trägt. Aber
eine Duldung dieser Aktion wäre mit Sicherheit eine Verletzung der
Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1167
Aktenzeichen: 66 0