Verkehrs-/ Straßenschildernutzung von Privatinitiativen - ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST
1167
Betreff: Verkehrs-/
Straßenschildernutzung von Privatinitiativen - ist der Gleichheitsgrundsatz
gewahrt? Der Magistrat teilt grundsätzlich die Bedenken des
Ortsbeirats. Von daher werden unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
Beschilderungen durch "Privatinitiativen" nicht genehmigt. Insoweit stellt die in Rede
stehende Beschilderung ein, dem Zeitpunkt und den Umständen geschuldeten,
Einzelfall dar und es wird lediglich die Anbringung eines Schildes an einem
rechtskonformen Standort geduldet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 22.05.2012, V 385
Antrag vom
12.09.2012, OF
202/7