Verkehrs-/ Straßenschildernutzung von Privatinitiativen - ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1167
Betreff: Verkehrs-/ Straßenschildernutzung von Privatinitiativen - ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt? Der Magistrat teilt grundsätzlich die Bedenken des Ortsbeirats. Von daher werden unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung Beschilderungen durch "Privatinitiativen" nicht genehmigt. Insoweit stellt die in Rede stehende Beschilderung ein, dem Zeitpunkt und den Umständen geschuldeten, Einzelfall dar und es wird lediglich die Anbringung eines Schildes an einem rechtskonformen Standort geduldet. Auskunftsersuchen vom 22.05.2012, V 385 Antrag vom 12.09.2012, OF 202/7