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Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 364 entstanden aus Vorlage: OF 118/7 vom 19.02.2017 Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim Vorgang: ST 221/17 In Rödelheim hat vor wenigen Tagen in der Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet, obwohl diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 24d Nr. 1 Ä liegen. Der Bebauungsplan trat am 02.07.2013 in Kraft und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend des Bebauungsplans sind zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr genehmigungsfähig. Wettbüros gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen Vergnügungsstätten (vgl. u. a. ST 221). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße, der Lorscher Straße und der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung? 2. Wenn ja: Warum wurde diese erteilt? 3. Wenn nein: Wann werden die Wettbüros geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 221 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1121 Aktenzeichen: 63 0