Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 364
entstanden aus Vorlage: OF 118/7 vom 19.02.2017

Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim Vorgang: ST 221/17 In Rödelheim hat vor wenigen Tagen in der Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet, obwohl diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 24d Nr. 1 Ä liegen. Der Bebauungsplan trat am 02.07.2013 in Kraft und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend des Bebauungsplans sind zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr genehmigungsfähig. Wettbüros gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen Vergnügungsstätten (vgl. u. a. ST 221). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße, der Lorscher Straße und der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung?

  2. Wenn ja: Warum wurde diese erteilt?

  3. Wenn nein: Wann werden die Wettbüros geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7