Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 364
entstanden aus Vorlage:
OF 118/7 vom
19.02.2017 Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim
Vorgang: ST 221/17
In Rödelheim hat vor wenigen Tagen in der
Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet, obwohl
diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 24d Nr. 1 Ä liegen. Der Bebauungsplan trat am 02.07.2013 in
Kraft und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend des
Bebauungsplans sind zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr
genehmigungsfähig. Wettbüros gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen
Vergnügungsstätten (vgl. u. a. ST 221). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die
folgenden Fragen zu beantworten: 1. Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße, der
Lorscher Straße und der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung? 2. Wenn ja: Warum wurde diese
erteilt? 3. Wenn nein: Wann
werden die Wettbüros geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.01.2017, ST 221
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2017, ST 1121
Aktenzeichen: 63 0