Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST
1121
Betreff: Ausbreitung von
Wettbüros in Rödelheim Zu der Anfrage des Ortsbeirats
kann der Magistrat wie folgt berichten: Für die Liegenschaft Rödelheimer Landstraße 135
wurde bereits in 2008, mithin vor Inkrafttreten des genannten Bebauungsplans,
eine Baugenehmigung für eine Spielhalle im Erdgeschoss erteilt. Auf der Liegenschaft Rödelheimer Landstraße 204 ist
im Erdgeschoss eine Gaststätte genehmigt. Derzeit finden hier
baugenehmigungsfreie Umbauarbeiten statt. Die Nutzung als Sportsbar, wie auf
der Außenwerbung zu lesen ist, wäre hier genehmigungskonform. Nach Angaben des
zukünftigen Betreibers sei hier eine Nutzung als Wettbüro nicht beabsichtigt.
In der Radilostraße 17 ist kein
Wettbüro oder ähnliches vorhanden. Vermutlich ist hier eher das Eckgebäude
Radilostraße 18/Röderichstraße 39 gemeint. Dort wurden Anfang des Jahres
ungenehmigte Umbauarbeiten festgestellt, die vom Magistrat eingestellt wurden.
Der daraufhin eingereichte Bauantrag zur Nutzungsänderung von Bäckerei in
ladenmäßige Wettannahmestelle wurde Ende März versagt. Der Bescheid ist
aufgrund eingelegten Widerspruchs bisher nicht bestandskräftig. Nach Kenntnis
des Magistrats findet derzeit keine Nutzung statt. Auf der Liegenschaft Lorscher Straße 11 an der Ecke
zur Alexanderstraße ist seit 2009 eine Sportsbar genehmigt. Es handelt sich
hierbei nicht um eine Vergnügungsstätte im bauplanungsrechtlichen Sinn. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.03.2017, V 364