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Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1121 Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim Zu der Anfrage des Ortsbeirats kann der Magistrat wie folgt berichten: Für die Liegenschaft Rödelheimer Landstraße 135 wurde bereits in 2008, mithin vor Inkrafttreten des genannten Bebauungsplans, eine Baugenehmigung für eine Spielhalle im Erdgeschoss erteilt. Auf der Liegenschaft Rödelheimer Landstraße 204 ist im Erdgeschoss eine Gaststätte genehmigt. Derzeit finden hier baugenehmigungsfreie Umbauarbeiten statt. Die Nutzung als Sportsbar, wie auf der Außenwerbung zu lesen ist, wäre hier genehmigungskonform. Nach Angaben des zukünftigen Betreibers sei hier eine Nutzung als Wettbüro nicht beabsichtigt. In der Radilostraße 17 ist kein Wettbüro oder ähnliches vorhanden. Vermutlich ist hier eher das Eckgebäude Radilostraße 18/Röderichstraße 39 gemeint. Dort wurden Anfang des Jahres ungenehmigte Umbauarbeiten festgestellt, die vom Magistrat eingestellt wurden. Der daraufhin eingereichte Bauantrag zur Nutzungsänderung von Bäckerei in ladenmäßige Wettannahmestelle wurde Ende März versagt. Der Bescheid ist aufgrund eingelegten Widerspruchs bisher nicht bestandskräftig. Nach Kenntnis des Magistrats findet derzeit keine Nutzung statt. Auf der Liegenschaft Lorscher Straße 11 an der Ecke zur Alexanderstraße ist seit 2009 eine Sportsbar genehmigt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vergnügungsstätte im bauplanungsrechtlichen Sinn. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 364

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