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Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Der Magistrat hat im Rahmen des Ortstermins zugesichert, die für das Entree-Schild erforderlichen Bodenhülsen aus dem Budget des zuständigen Amtes umzusetzen. Gestaltung und Beschaffung des Schildes obliegen jedoch dem Ortsbeirat. Entsprechend sind dem Magistrat die Kosten dafür nicht bekannt. Für die endgültige Umsetzung benötigt der Magistrat Angaben zu Größe und Gestaltung des Entree-Schildes. Das Schild darf auf dem abgestimmten Standort aufgestellt werden, eine entsprechende schriftliche Zusage ist bei einer Umsetzung gegeben. Der Magistrat weist auf die im Rahmen des gemeinsamen Ortstermins besprochenen Bedingungen: Zu den jeweiligen Fahrbahnrändern (Fahrbahn, Radweg) muss ein Mindestabstand von 0,50 Metern lichte Weite frei bleiben. Die Höhe des Schildes richtet sich nach der Unterkannte der in der Nähe befindlichen Baumkrone. 2. -
  2. Wie beim Ortstermin erläutert und in der Stellungnahme des Magistrats, ST 1607/2019, festgehalten, fällt das gewünschte Zusatzschild mit Sponsoren eindeutig in den Bereich Werbung. Der Ortsbeirat muss daher zwingend im Vorfeld bei der Stroer Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) einen Antrag stellen und sich das geplante Schild genehmigen lassen. Die DSM prüft, ob der Standort für Werbung attraktiv ist. Die lokalen Unternehmen / Sponsoren müssten dann die Werbeflächen regulär über die DSM zum Listenpreis buchen. Ein Anspruch auf die Errichtung einer solchen Anlage besteht nicht; auch auf die Buchungskonditionen für Unternehmen, die gegebenenfalls werben möchten, hat der Magistrat keinen Einfluss.