Belastende Geräuschentwicklung bei den oberirdischen U-Bahn-Zügen auf der Eschersheimer Landstraße (und im weiteren Stadtgebiet)
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 01.12.2016, V 286
entstanden aus Vorlage:
OF 158/9 vom
14.11.2016 Betreff: Belastende Geräuschentwicklung bei den
oberirdischen U-Bahn-Zügen auf der Eschersheimer Landstraße (und im weiteren
Stadtgebiet) Vorgang: OM 376/16 OBR 9; ST 1444/16 Der Magistrat wird gebeten, die von der Montafoner
Bahn und der Zillertalbahn in Österreich gefundene Lösung zur
Geräuschminimierung bei oberirdischen Schienenfahrzeugen sachlich und im
Hinblick auf eine Übernahme für Frankfurt bzw. Teilbereiche des Stadtgebiets zu
prüfen und anschließend über das Ergebnis zu berichten.
Begründung: Wie aus vorliegenden Unterlagen hervorgeht, sollen
bei der Montafoner Bahn und bei der Zillertalbahn in Österreich die
Geräuschprobleme mit Hilfe von technischen bzw. Schmiereinrichtungen einer
slowenischen Firma beseitigt worden sein . Dabei gilt: das Schmieren der
Laufflächen hilft sicher. Allerdings muss es auf der bogeninneren Schiene auf
der Lauffläche, also oben an der Schiene, geschehen und nicht am
Spurkranz auf der bogenäußeren Schiene. Die Anlage aus Slowenien berücksichtigt
beides, also ist der richtige Ort dabei. Es ist aber auch selbstverständlich,
dass jedes andere Unternehmen, das mit der Erbringung der Leistung beauftragt
werden könnte, diese Technik beherrschen müsste. Aufgrund der Menge muss von
einer Vervielfältigung von Unterlagen darüber abgesehen werden. Sie können bei
Bedarf digital zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2016, OM 376
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.10.2016, ST 1444
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.05.2017, ST 848
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9
am 27.04.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 92 10