Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 240
entstanden aus Vorlage:
OF 67/8 vom 18.10.2016
Betreff: Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen
Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße Vorgang: V 1249/10 OBR 8; OM 565/11 OBR 8; ST
224/12; ST 1238/13
Seit Jahren drängen Platznot und absolut desolate
Räumlichkeiten die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim zu Maßnahmen, die einem
ehrenamtlichen Wirken zu unserer aller Sicherheit nicht würdig sind. Seit 2010 ist der Ortsbeirat intensiv bemüht, hier
Abhilfe zu schaffen und neue Räumlichkeiten zu finden (s. OF 582/8 2010),
was dem Ortsvorsteher 2011 (s. OF 78/8 2011) gelungen ist. Mit der
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 224, wurde für die
Ortsfindung gedankt und mit der Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013,
ST 1238, verkündet, dass das Grundstück zum 01.07.2014 zur Bebauung zur
Verfügung stehe, nachdem dem bisherigen Mieter (Bauhof) gekündigt wurde. Auf
der Sitzung des Ortsbeirates am 08.10.2015 (!) wurden dem
Ortsbeirat die Pläne für das neue Gerätehaus präsentiert und ein Baubeginn für
das Frühjahr 2016 angekündigt. Seit dem hat sich äußerlich an dem Zustand des
Areals nichts geändert, der Bauhof ist weiterhin immer noch (aktiv) dort.
Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, den
Magistrat nachfolgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Wann ist definitiv mit einem Baubeginn an der
Hessestraße zu rechnen? 2.
Wann ist definitiv mit der Fertigstellung und Übergabe an die Freiwillige
Feuerwehr zu rechnen? 3. Wer
oder was hat den letzten Stillstand verursacht? 4. Gibt es Pläne für die weitere Nutzung des alten
Areals in der Dillgasse? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 11.03.2010, V
1249
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 565
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2012, ST 224
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2013, ST 1238
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2017, ST 250
Aktenzeichen: 37 1