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Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 240 entstanden aus Vorlage: OF 67/8 vom 18.10.2016 Betreff: Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße Vorgang: V 1249/10 OBR 8; OM 565/11 OBR 8; ST 224/12; ST 1238/13 Seit Jahren drängen Platznot und absolut desolate Räumlichkeiten die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim zu Maßnahmen, die einem ehrenamtlichen Wirken zu unserer aller Sicherheit nicht würdig sind. Seit 2010 ist der Ortsbeirat intensiv bemüht, hier Abhilfe zu schaffen und neue Räumlichkeiten zu finden (s. OF 582/8 2010), was dem Ortsvorsteher 2011 (s. OF 78/8 2011) gelungen ist. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 224, wurde für die Ortsfindung gedankt und mit der Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1238, verkündet, dass das Grundstück zum 01.07.2014 zur Bebauung zur Verfügung stehe, nachdem dem bisherigen Mieter (Bauhof) gekündigt wurde. Auf der Sitzung des Ortsbeirates am 08.10.2015 (!) wurden dem Ortsbeirat die Pläne für das neue Gerätehaus präsentiert und ein Baubeginn für das Frühjahr 2016 angekündigt. Seit dem hat sich äußerlich an dem Zustand des Areals nichts geändert, der Bauhof ist weiterhin immer noch (aktiv) dort. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, den Magistrat nachfolgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Wann ist definitiv mit einem Baubeginn an der Hessestraße zu rechnen? 2. Wann ist definitiv mit der Fertigstellung und Übergabe an die Freiwillige Feuerwehr zu rechnen? 3. Wer oder was hat den letzten Stillstand verursacht? 4. Gibt es Pläne für die weitere Nutzung des alten Areals in der Dillgasse? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.03.2010, V 1249 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 565 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 224 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 250 Aktenzeichen: 37 1