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Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 250 Betreff: Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße Zu Frage 1: Eine zwingende Voraussetzung für das geplante Neubauvorhaben ist der Abschluss eines Grundstückstauschvertrages zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), für die in Erbpacht bereitzustellende Grundstücksfläche der VGF. Die dafür erforderliche Beschlussvorlage wurde den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Sobald der bereits inhaltlich abgestimmte Erbbauvertrag zwischen der VGF und der BKRZ GmbH & Co. KG, als Bauherrin des Feuerwehr-Gerätehauses, abgeschlossen ist, kann die Baumaßnahme zügig begonnen werden. Die Baugenehmigung für das geplante Bauprojekt liegt vor. In der Erwartung einer raschen Beordnung der vorgenannten Grundstückangelegenheiten rechnet der Magistrat mit einem voraussichtlichen Baubeginn frühestens im Frühjahr 2017. Zu Frage 2: Beim Neubau von Feuerwehr-Gerätehäusern durch die BKRZ GmbH & Co. KG beträgt die durchschnittliche Bauzeit von Baubeginn bis zur Fertigstellung ca. 12 - 14 Monate. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein reibungsloser Projektablauf, der nicht durch Unvorhergesehenes, wie etwa eventuell während des Bauablaufs festgestellte Bodenkontaminierungen, beeinträchtigt wird. Zu Frage 3: Im Rahmen der Suche eines einsatztaktisch geeigneten Grundstücks mussten in den weiteren Verhandlungen komplexe Problem- und Fragestellungen, etwa zu den Grundstücksangelegenheiten, mit den verschiedenen Beteiligten erörtert und nach Lösungen gesucht werden (siehe hierzu auch die Antworten zu Frage 1). Zu Frage 4: Das in der Dillgasse 8 vorhandene Feuerwehr-Gerätehaus befindet sich im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG. Nach Fertigstellung des Neubaus des Feuerwehr-Gerätehauses Heddernheim wird dieser Standort voraussichtlich nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt. Grundsätzlich soll der bisherige Standort zur Refinanzierung des Neubauvorhabens herangezogen werden. Weiterführende Pläne über eine künftige Nutzung bestehen derzeit noch nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 240