Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST
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Betreff: Nachgefragt: Neues
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße Zu Frage 1: Eine zwingende Voraussetzung für das
geplante Neubauvorhaben ist der Abschluss eines Grundstückstauschvertrages
zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), für die in Erbpacht
bereitzustellende Grundstücksfläche der VGF. Die dafür erforderliche
Beschlussvorlage wurde den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Sobald der
bereits inhaltlich abgestimmte Erbbauvertrag zwischen der VGF und der BKRZ GmbH
& Co. KG, als Bauherrin des Feuerwehr-Gerätehauses, abgeschlossen ist, kann
die Baumaßnahme zügig begonnen werden. Die Baugenehmigung für das geplante
Bauprojekt liegt vor. In der Erwartung einer raschen Beordnung der
vorgenannten Grundstückangelegenheiten rechnet der Magistrat mit einem
voraussichtlichen Baubeginn frühestens im Frühjahr 2017. Zu Frage 2: Beim Neubau von Feuerwehr-Gerätehäusern durch die
BKRZ GmbH & Co. KG beträgt die durchschnittliche Bauzeit von Baubeginn bis
zur Fertigstellung ca. 12 - 14 Monate. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein
reibungsloser Projektablauf, der nicht durch Unvorhergesehenes, wie etwa
eventuell während des Bauablaufs festgestellte Bodenkontaminierungen,
beeinträchtigt wird. Zu Frage 3: Im Rahmen der Suche eines einsatztaktisch geeigneten
Grundstücks mussten in den weiteren Verhandlungen komplexe Problem- und
Fragestellungen, etwa zu den Grundstücksangelegenheiten, mit den verschiedenen
Beteiligten erörtert und nach Lösungen gesucht werden (siehe hierzu auch die
Antworten zu Frage 1). Zu Frage 4: Das in der Dillgasse 8 vorhandene
Feuerwehr-Gerätehaus befindet sich im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG. Nach
Fertigstellung des Neubaus des Feuerwehr-Gerätehauses Heddernheim wird dieser
Standort voraussichtlich nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt. Grundsätzlich
soll der bisherige Standort zur Refinanzierung des Neubauvorhabens herangezogen
werden. Weiterführende Pläne über eine künftige Nutzung bestehen derzeit noch
nicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2016, V 240