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Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 565 entstanden aus Vorlage: OF 78/8 vom 13.09.2011 Betreff: Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben Das Gerätehaus und die Schulungs- und Sozialräume der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim aus dem Jahre 1969 in der Dillgasse 8 befinden sich in einem absolut desolaten Zustand. Wände und Decken sind feucht, die Umkleiden und Spinde befinden sich im Abgasbereich der Fahrzeuge. Statt der drei bzw. vier benötigten Remisen für die Löschfahrzeuge, den Mannschaftstransporter und das Fahrzeug der Notfallseelsorge existieren aus Platzgründen nur zwei, die für die modernen Fahrzeuge auch noch zu eng sind. Bedingt durch die begrenzten Platzverhältnisse im alten Teil des Stadtteils wird die Ein- und Ausfahrt nicht einfacher und erfordert hohes fahrerisches Können der Einsatzkräfte. Dieser Umstand ist der Branddirektion bekannt, und für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses würden die benötigten Mittel bereits zur Verfügung stehen. Was fehlt, ist ein geeignetes Grundstück. Aus der Not geboren, wurde sogar eine Liegenschaft auf der Gemarkung von Kalbach in Erwägung gezogen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um eine schnellstmögliche Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim. Der Ortsbeirat 8 schlägt hierfür dem Magistrat das Grundstück Hessestraße 38 (gegenüber der Einmündung der Straße "Kupferhammer") vor. Dieses Grundstück ist ausreichend groß, um den Erfordernissen der Freiwilligen Feuerwehr zu entsprechen. Es befindet sich im Besitz der VGF und ist derzeit an die Fa. Hering Bau verpachtet. Im Rahmen eines Grundstückstausches unter Bereitstellung einer adäquaten Abstellfläche für die Baustoffe könnte dieses Grundstück höherwertig genutzt werden. Das bisherige Grundstück in der Dillgasse könnte ebenfalls einer neuen Nutzung, wie z.B. dem neuen Kindergarten, zugeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 224 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1199 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1238 Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 240 Aktenzeichen: 37 1