Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM
565 entstanden aus Vorlage:
OF 78/8 vom 13.09.2011
Betreff: Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben
Das Gerätehaus und die Schulungs- und Sozialräume der
Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim aus dem Jahre 1969 in der Dillgasse 8
befinden sich in einem absolut desolaten Zustand. Wände und Decken sind feucht,
die Umkleiden und Spinde befinden sich im Abgasbereich der Fahrzeuge. Statt der
drei bzw. vier benötigten Remisen für die Löschfahrzeuge, den
Mannschaftstransporter und das Fahrzeug der Notfallseelsorge existieren aus
Platzgründen nur zwei, die für die modernen Fahrzeuge auch noch zu eng sind.
Bedingt durch die begrenzten Platzverhältnisse im alten Teil des Stadtteils
wird die Ein- und Ausfahrt nicht einfacher und erfordert hohes fahrerisches
Können der Einsatzkräfte. Dieser Umstand ist der Branddirektion
bekannt, und für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses würden die benötigten
Mittel bereits zur Verfügung stehen. Was fehlt, ist ein geeignetes Grundstück.
Aus der Not geboren, wurde sogar eine Liegenschaft auf der Gemarkung von
Kalbach in Erwägung gezogen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den
Magistrat um eine schnellstmögliche Umsetzung der Freiwilligen Feuerwehr
Heddernheim. Der Ortsbeirat 8 schlägt hierfür dem Magistrat das Grundstück
Hessestraße 38 (gegenüber der Einmündung der Straße "Kupferhammer") vor. Dieses
Grundstück ist ausreichend groß, um den Erfordernissen der Freiwilligen
Feuerwehr zu entsprechen. Es befindet sich im Besitz der VGF und ist derzeit an
die Fa. Hering Bau verpachtet. Im Rahmen eines Grundstückstausches unter
Bereitstellung einer adäquaten Abstellfläche für die Baustoffe könnte dieses
Grundstück höherwertig genutzt werden. Das bisherige Grundstück in der
Dillgasse könnte ebenfalls einer neuen Nutzung, wie z.B. dem neuen
Kindergarten, zugeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2012, ST 224
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2012, ST 1199
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.01.2013, ST 81
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2013, ST 1238
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2016, V 240
Aktenzeichen: 37 1