Pläne für das leer stehende Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, in AltSachsenhausen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.10.2016, V 198
entstanden aus Vorlage:
OF 188/5 vom
06.10.2016 Betreff: Pläne für das leer stehende Gebäude des
ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, in Alt-Sachsenhausen
Der Magistrat wird um
Auskunft gebeten, was mit dem leer stehenden Gebäude des ehemaligen
Sozialrathauses, Neuer Wall 2, geschehen soll und welche Pläne und Zeitpläne
vorliegen. Begründung: Zwischen dem Gebäude Dreieichstraße 34 - das
mindestens seit zwei Jahren leer steht - und dem inzwischen auch bereits seit
einigen Monaten leer stehenden Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer
Wall 2, befindet sich das bewohnte Haus Neuer Wall 4. Beide leer stehenden Gebäude haben links bzw. rechts
mit dem bewohnten Haus Nr. 4 gemeinsame Außenwände. Das Gebäude Dreieichstraße 34 wirkt äußerlich zwar
annehmbar, innen aber ist es total verkommen und durchnässt. Vereinzelt
scheinen Decken eingebrochen. Es hat dort dokumentierten Ungezieferbefall
gegeben. Immer noch nisten Tauben im Gebäude und bringen weiteres Ungeziefer
mit sich. Mit Recht befürchten die Eigentümer des Hauses Neuer Wall 4, dass
durch den ständig in das Gebäude eindringenden Regen in absehbarer Zeit die
gemeinsame Außenwand völlig durchnässt sein wird und ein großer Schaden
ungeahnten Ausmaßes an ihrem Gebäude entsteht. Die Eigentümer des Hauses Neuer Wall 4 befürchten
nun, dass durch das leer stehende Gebäude Neuer Wall 2 nun auch noch von dort
Schäden und Ärger auf sie zukommen, falls ein anhaltender Leerstand droht und
sich niemand darum kümmert. Der Eingangsbereich des ehemaligen Sozialrathauses,
Neuer Wall 2, ist verwahrlost. Es gibt Urinecken, die Trennmauer zum Vorgarten
ist verschimmelt und wild werden Müll wie Sperrmüll im Eingang deponiert.
Insgesamt kommen die besorgten Bewohner des Hauses
Neuer Wall 4 - zwischen zwei leer stehenden Gebäuden - nicht zur Ruhe. Darüber hinaus ist es insgesamt nicht tragbar, dass
Leerstände und Verwahrlosung von Gebäuden geduldet werden in einer Zeit großer
Wohnungsknappheit in Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.02.2017, ST 441
Antrag vom
18.12.2017, OF
686/5
Etatanregung vom 19.01.2018, EA 31 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5
am 10.02.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 23 22