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Pläne für das leer stehende Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, in AltSachsenhausen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.10.2016, V 198 entstanden aus Vorlage: OF 188/5 vom 06.10.2016 Betreff: Pläne für das leer stehende Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, was mit dem leer stehenden Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, geschehen soll und welche Pläne und Zeitpläne vorliegen. Begründung: Zwischen dem Gebäude Dreieichstraße 34 - das mindestens seit zwei Jahren leer steht - und dem inzwischen auch bereits seit einigen Monaten leer stehenden Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, befindet sich das bewohnte Haus Neuer Wall 4. Beide leer stehenden Gebäude haben links bzw. rechts mit dem bewohnten Haus Nr. 4 gemeinsame Außenwände. Das Gebäude Dreieichstraße 34 wirkt äußerlich zwar annehmbar, innen aber ist es total verkommen und durchnässt. Vereinzelt scheinen Decken eingebrochen. Es hat dort dokumentierten Ungezieferbefall gegeben. Immer noch nisten Tauben im Gebäude und bringen weiteres Ungeziefer mit sich. Mit Recht befürchten die Eigentümer des Hauses Neuer Wall 4, dass durch den ständig in das Gebäude eindringenden Regen in absehbarer Zeit die gemeinsame Außenwand völlig durchnässt sein wird und ein großer Schaden ungeahnten Ausmaßes an ihrem Gebäude entsteht. Die Eigentümer des Hauses Neuer Wall 4 befürchten nun, dass durch das leer stehende Gebäude Neuer Wall 2 nun auch noch von dort Schäden und Ärger auf sie zukommen, falls ein anhaltender Leerstand droht und sich niemand darum kümmert. Der Eingangsbereich des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, ist verwahrlost. Es gibt Urinecken, die Trennmauer zum Vorgarten ist verschimmelt und wild werden Müll wie Sperrmüll im Eingang deponiert. Insgesamt kommen die besorgten Bewohner des Hauses Neuer Wall 4 - zwischen zwei leer stehenden Gebäuden - nicht zur Ruhe. Darüber hinaus ist es insgesamt nicht tragbar, dass Leerstände und Verwahrlosung von Gebäuden geduldet werden in einer Zeit großer Wohnungsknappheit in Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 441 Antrag vom 18.12.2017, OF 686/5 Etatanregung vom 19.01.2018, EA 31 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 22

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