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Pläne für das leer stehende Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, in Alt Sachsenhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 441 Betreff: Pläne für das leer stehende Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, in Alt Sachsenhausen In der Liegenschaft Willemerstr./Neuer Wall in Frankfurt am Main - Sachsenhausen befinden sich zwei Kinderzentren (KiZ 55 und KiZ 145) in einem Gebäude aus den 50er Jahren. Die Gebäude sind marode und die Auflagen des Brandschutzes aufgrund von Sonderbau-kontrollen führen seit Jahren zu keiner wirtschaftlichen Lösung. Aufgrund der tieferen Planung für die Gesamtsanierung wurde deutlich, dass die Gesamtsanierung unwirtschaftlich ist und ein Abriss und Neubau die wirtschaftlichste Alternative darstellt. Die Maßnahme ist dringend anzugehen. Aufgrund der Bedarfslage im Stadtteil Sachsenhausen sollen 42 Kindergartenplätze neu geschaffen werden. Wegen der Nutzung der Liegenschaft als Kinderzentrum befindet sich der größte Teil des Grundstücks bereits in der Verwaltung von Kita Frankfurt. Um das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Raumprogramm für Kinderzentren umzusetzen und den Abbau von Betreuungsplätzen zu verhindern, bedurfte es der Restfläche der Liegenschaft (Bürogebäude ehemaliges Sozialrathaus). Die Grundstücksübertragung wurde vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In Planung befindet sich mittelfristig der Abriss und Neubau der Gebäude für die Kinderzentren von Kita Frankfurt. Aufgrund eines dringenden Auslagerungsbedarfs für ein Kinderzentrum werden die Räume des ehemaligen Sozialrathauses für eine Zwischennutzung hergerichtet. Nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens und nach Vorliegen der notwendigen Beschlüsse sowie der erfolgten Umbauten sollen ab Januar 2018 58 Kindergartenkinder in dem Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses betreut werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2016, V 198 Antrag vom 18.12.2017, OF 686/5 Etatanregung vom 19.01.2018, EA 31