Pläne für das leer stehende Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, in Alt Sachsenhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST
441
Betreff: Pläne für das leer
stehende Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses, Neuer Wall 2, in Alt
Sachsenhausen In der Liegenschaft
Willemerstr./Neuer Wall in Frankfurt am Main - Sachsenhausen befinden sich zwei
Kinderzentren (KiZ 55 und KiZ 145) in einem Gebäude aus den 50er Jahren. Die
Gebäude sind marode und die Auflagen des Brandschutzes aufgrund von
Sonderbau-kontrollen führen seit Jahren zu keiner wirtschaftlichen Lösung.
Aufgrund der tieferen Planung für die
Gesamtsanierung wurde deutlich, dass die Gesamtsanierung unwirtschaftlich ist
und ein Abriss und Neubau die wirtschaftlichste Alternative darstellt. Die
Maßnahme ist dringend anzugehen. Aufgrund der Bedarfslage im Stadtteil
Sachsenhausen sollen 42 Kindergartenplätze neu geschaffen werden. Wegen der Nutzung der Liegenschaft als Kinderzentrum
befindet sich der größte Teil des Grundstücks bereits in der Verwaltung von
Kita Frankfurt. Um das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene
Raumprogramm für Kinderzentren umzusetzen und den Abbau von Betreuungsplätzen
zu verhindern, bedurfte es der Restfläche der Liegenschaft (Bürogebäude
ehemaliges Sozialrathaus). Die Grundstücksübertragung wurde vom Magistrat und
der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In Planung befindet sich mittelfristig der Abriss
und Neubau der Gebäude für die Kinderzentren von Kita Frankfurt. Aufgrund eines dringenden Auslagerungsbedarfs für
ein Kinderzentrum werden die Räume des ehemaligen Sozialrathauses für eine
Zwischennutzung hergerichtet. Nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens und
nach Vorliegen der notwendigen Beschlüsse sowie der erfolgten Umbauten sollen
ab Januar 2018 58 Kindergartenkinder in dem Gebäude des ehemaligen
Sozialrathauses betreut werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.10.2016, V 198
Antrag vom
18.12.2017, OF
686/5
Etatanregung vom 19.01.2018, EA 31