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Gehraumüberwachung tut not

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Es ist geübte Praxis, dass behindernd und gefährdend abgestellte Motorräder sanktioniert und möglicherweise abgeschleppt werden. Bei E-Scootern genügt es meist, diese zur Seite zu stellen. Hinsichtlich der häufig behindernd abgestellten E-Scootern sieht der Magistrat Regelungsbedarf, dem man mit einer Satzungsänderung nachkommen wird. Diese soll ein geordnetes Abstellen von Leih-E-Scootern bewirken. Eine Erfassung von Fahrrädern und Lastenräder hingegen erfolgt aufgrund mangelnder Ahndungsmöglichkeit nicht. Sofern möglich, werden diese zur Seite gestellt. Mit der letzten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung können auch Sonderparkplätze für Lastenräder ausgewiesen werden. Sofern an bestimmten Örtlichkeiten ein Bedarf besteht, wird hiervon auch Gebrauch gemacht. In den vergangenen Jahren wurden für Fahrräder (oft aufgrund von Anregungen des Ortsbeirates 2) bereits an sehr vielen Stellen Abstellmöglichkeiten geschaffen. Diese Anstrengungen werden auch in 2021 und darüber hinaus weitergeführt. Damit wird das Problem der behindernd abgestellten Fahrräder und Lastenräder Schritt für Schritt beseitigt.

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