Tagesmütter und Tagesväter im Ortsbezirk 10
Fragen an den Magistrat
1. unter welchen Voraussetzungen im Ortsbezirk 10 langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB durch das Stadtschulamt erhalten können; 2. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbstständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten, a) sich ihre Kunden selbstverantwortlich z. B. durch Zugriff auf das kindernetfrankfurt ohne vorherige Beendigungsmeldung auszuwählen und b) mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen auszuhandeln; 3. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2018 im Einklang steht; 4. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet wird; 5. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen von Kita Frankfurt orientiert; 6. ob eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
Begründung
"Leistungen der Tagesfamilien sichtbar machen" ist eine Kampagne des Stadtschulamtes, mit der die Tagesfamilien als passgenaue Ergänzung in der Kinderbetreuung bekannter gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Angebot an Tagesfamilien deutlich auszuweiten, um die Betreuungssituation speziell im U3-Bereich in der Stadt insgesamt auszuweiten. Aktuell entsteht aber der Eindruck, dass Tagesmütter und -väter seitens der Stadt Frankfurt nicht fair behandelt werden, sondern lediglich als Lückenstopfer für das ansonsten bevorzugt behandelte Betreuungssystem von Kita Frankfurt angesehen werden. Die Tageseltern sind selbstständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, vielmehr muss eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden.