Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad
Vorlagentyp: V
Begründung
Ein entsprechend großer Veranstaltungsraum wird im Stadtteil dringend benötigt. Von daher sind diese Informationen für die Planungen von Veranstaltungen relevant.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747
entstanden aus Vorlage:
OF 604/12 vom
12.08.2020 Betreff: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad
Vorgang: OA 343/18 OBR 12; B
147/19; OM 5642/20 OBR 12; ST 1346/20 In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020,
ST 1346, wird berichtet, dass eine sechsgruppige Kita mit
einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Hierzu wurde
vom Ortsbeirat ein Anforderungskatalog erarbeitet, welcher in der Vorlage
OA 343 vom 30.11.2018 zu finden ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
über den Planungsstand bzgl. der Anlage und insbesondere des Mehrzweckraums am
Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Ein entsprechend großer Veranstaltungsraum wird im
Stadtteil dringend benötigt. Von daher sind diese Informationen für die
Planungen von Veranstaltungen relevant. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
30.11.2018, OA 343
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2019, B 147
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2020, OM 5642
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346
Anregung an den
Magistrat vom 09.07.2021, OM 585
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2021, ST 2000
Etatanregung vom
18.03.2022, EA 102
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR
12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12
am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12
am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12
am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12
am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4