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Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad

Vorlagentyp: V

Begründung

Ein entsprechend großer Veranstaltungsraum wird im Stadtteil dringend benötigt. Von daher sind diese Informationen für die Planungen von Veranstaltungen relevant.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 entstanden aus Vorlage: OF 604/12 vom 12.08.2020 Betreff: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 343/18 OBR 12; B 147/19; OM 5642/20 OBR 12; ST 1346/20 In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346, wird berichtet, dass eine sechsgruppige Kita mit einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Hierzu wurde vom Ortsbeirat ein Anforderungskatalog erarbeitet, welcher in der Vorlage OA 343 vom 30.11.2018 zu finden ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über den Planungsstand bzgl. der Anlage und insbesondere des Mehrzweckraums am Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Ein entsprechend großer Veranstaltungsraum wird im Stadtteil dringend benötigt. Von daher sind diese Informationen für die Planungen von Veranstaltungen relevant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 147 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5642 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2000 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

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