Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße
Begründung
Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat mit Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 973, festgestellt, dass Lkws und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstraße und Weinstraße) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Ferner hatte der Magistrat angekündigt, die rechtswidrige komplette oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonne, zu sanktionieren.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1489
entstanden aus Vorlage: OF 879/10 vom 19.10.2015
Betreff: Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat mit Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 973, festgestellt, dass Lkws und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstraße und Weinstraße) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Ferner hatte der Magistrat angekündigt, die rechtswidrige komplette oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonne, zu sanktionieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wieso weiterhin Fah rzeuge, die augenscheinlich eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 Tonnen besitzen, dort teilweise über mehrere Tage unbewegt abgestellt anzufinden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10