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Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 973 vom 03.07.2015 bemerkt, dass LKWs und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstr. und Weinstr.) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Der Magistrat hatte angekündigt, - die rechtswidrige ganz oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und - das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zu sanktionieren.

Inhalt

Antrag vom 19.10.2015, OF 879/10

Betreff: Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 973 vom 03.07.2015 bemerkt, dass LKWs und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstr. und Weinstr.) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Der Magistrat hatte angekündigt, - die rechtswidrige ganz oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und - das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zu sanktionieren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wieso weiterhin Fahrzeuge, die augenscheinlich eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 t besitzen, dort teils über mehrere Tage unbewegt abgestellt anzufinden sind. Ist das der Ausdruck dafür, dass die erteilten Sanktionen bei den Haltern bzw. Fahrzeugführern keine Wirkungen hinterlassen? Oder ist es dadurch begründet, dass der Magistrat, trotz eigenem Bekunden, bekanntgewordene Bereiche nicht im Rahmen der Streifentätigkeit überwacht? Mehrtägig unbewegte, somit regelmäßig, wie auch rechtswidrig parkende Fahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, dürften der Aufmerksamkeit Kontrollierender üblicherweise nicht entgehen.


Durch die Aufgabenaufteilungen zwischen der Landespolizei und der städtischen Verkehrsüberwachung, kann die Landespolizei, insbesondere mit deren Einsatzlagen, diese Problemlage nicht für den Magistrat lösen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 46
OBR 10
TO I, TOP 13
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1489 2015 1. Der erste und zweite Absatz der Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der dritte und vierte Absatz der Vorlage OF 879/10 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Linke