Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 973 vom 03.07.2015 bemerkt, dass LKWs und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstr. und Weinstr.) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Der Magistrat hatte angekündigt, - die rechtswidrige ganz oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und - das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zu sanktionieren.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.10.2015,
OF 879/10 Betreff: Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener
Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat in seiner
Stellungnahme ST 973 vom 03.07.2015 bemerkt, dass LKWs und Busse auf dem
Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstr. und Weinstr.) nur
unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Der Magistrat hatte
angekündigt, - die
rechtswidrige ganz oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und - das regelmäßige Parken in der Zeit
von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse
über 7,5 t zu sanktionieren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat
wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wieso weiterhin Fahrzeuge, die
augenscheinlich eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 t besitzen, dort teils über
mehrere Tage unbewegt abgestellt anzufinden sind. Ist das der Ausdruck dafür, dass die erteilten
Sanktionen bei den Haltern bzw. Fahrzeugführern keine Wirkungen
hinterlassen? Oder ist es
dadurch begründet, dass der Magistrat, trotz eigenem Bekunden, bekanntgewordene
Bereiche nicht im Rahmen der Streifentätigkeit überwacht? Mehrtägig unbewegte, somit regelmäßig, wie auch
rechtswidrig parkende Fahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
dürften der Aufmerksamkeit Kontrollierender üblicherweise nicht entgehen.
Durch die Aufgabenaufteilungen
zwischen der Landespolizei und der städtischen Verkehrsüberwachung, kann die
Landespolizei, insbesondere mit deren Einsatzlagen, diese Problemlage nicht für
den Magistrat lösen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.07.2015, ST 973
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR
10 am 03.11.2015, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP
wird über die Vorlage OF 879/10 absatzweise abgestimmt.
Beschluss: Auskunftsersuchen V 1489 2015
1. Der
erste und zweite Absatz der Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 2. Der dritte und vierte Absatz der Vorlage OF 879/10 wird
abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE,
FDP und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)