Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 10.09.2015, V 1447
entstanden aus Vorlage:
OF 632/8 vom
26.08.2015 Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke
Habelstraße Vorgang: ST 384/13 Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem
Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch
vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und
werden andauernd nicht genutzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu
beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu
der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel
aufzustellen? Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen,
wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen
werden. Wie schon die Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 384
ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich
keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt,
haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2013, ST 384
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.11.2015, ST 1673
Aktenzeichen: 66 3