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Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.09.2015, V 1447 entstanden aus Vorlage: OF 632/8 vom 26.08.2015 Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße Vorgang: ST 384/13 Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und werden andauernd nicht genutzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel aufzustellen? Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen, wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen werden. Wie schon die Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 384 ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt, haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 384 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1673 Aktenzeichen: 66 3