Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.11.2015, ST 1673 Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße Vor dem Hintergrund des stetig
steigenden Radverkehrsanteils ist der Magistrat bemüht, das Angebot an
öffentlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Stadtgebiet zu erhöhen.
Mit der grundhaften Erneuerung
des Gehwegbereichs an der Titusstraße/Ecke Habelstraße hat der Magistrat
geprüft, mit welchen Mitteln dieser Bereich vor illegal abgestellten Fahrzeugen
geschützt werden kann. Neben klassischen Pollern stellen auch Fahrradbügel eine
Alternative zur notwendigen Absicherung dar. Fahrradbügel erfüllen im Gegensatz
zu Pollern eine Doppelfunktion, indem sie zum einen das verbotswidrige
Abstellen von Pkws unterbinden und zum anderen das Angebot bieten, Fahrräder
abzuschließen. Vor diesem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, die fünf
Fahrradbügel in diesem Bereich aufzustellen. Der Magistrat folgt der Argumentation des
Ortsbeirats nicht, Fahrradbügel sollten nur an Orten aufgestellt werden, die
zum Verweilen einladen. Gleiches Argument müsste auch für Pkw-Stellplätze
gelten. In unmittelbarer Nähe zur genannten Örtlichkeit gab es allerdings
bislang im Gegensatz zu zahlreichen Pkw-Stellplätzen keinerlei
Fahrradabstellmöglichkeiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.09.2015, V
1447