Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1673 Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße Vor dem Hintergrund des stetig steigenden Radverkehrsanteils ist der Magistrat bemüht, das Angebot an öffentlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Stadtgebiet zu erhöhen. Mit der grundhaften Erneuerung des Gehwegbereichs an der Titusstraße/Ecke Habelstraße hat der Magistrat geprüft, mit welchen Mitteln dieser Bereich vor illegal abgestellten Fahrzeugen geschützt werden kann. Neben klassischen Pollern stellen auch Fahrradbügel eine Alternative zur notwendigen Absicherung dar. Fahrradbügel erfüllen im Gegensatz zu Pollern eine Doppelfunktion, indem sie zum einen das verbotswidrige Abstellen von Pkws unterbinden und zum anderen das Angebot bieten, Fahrräder abzuschließen. Vor diesem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, die fünf Fahrradbügel in diesem Bereich aufzustellen. Der Magistrat folgt der Argumentation des Ortsbeirats nicht, Fahrradbügel sollten nur an Orten aufgestellt werden, die zum Verweilen einladen. Gleiches Argument müsste auch für Pkw-Stellplätze gelten. In unmittelbarer Nähe zur genannten Örtlichkeit gab es allerdings bislang im Gegensatz zu zahlreichen Pkw-Stellplätzen keinerlei Fahrradabstellmöglichkeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2015, V 1447