Nachtmarkt im Ortsbezirk 1
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 17.09.2019, V 1435 entstanden aus Vorlage:
OF 1060/1 vom
01.09.2019 Betreff: Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 Vorgang:
V 1181/19 OBR 1; ST
1085/19 Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich der
möglichen Einrichtung eines Nachtmarktes im Ortsbezirk 1 zu den folgenden
Örtlichkeiten zu prüfen und zu berichten: 1. Kleinmarkthalle Die Kleinmarkthalle hat montags bis freitags von
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
geöffnet. Sie hat fest installierte Stände und feste Beschicker. Sie hat
ausreichend Stromversorgung. a) Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die
unmittelbar mit einem Fenster zur Kleinmarkthalle leben? b) Wie hoch sind die
durchschnittlichen Lärmimmissionswerte für die Anwohner rund um die
Kleinmarkthalle während der Geschäftszeiten? c) Wie hoch sind die durchschnittlichen
Lärmimmissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle außerhalb der
Geschäftszeiten? d) Wie hoch
sind die durchschnittlichen Lärmimmissionswerte für die Anwohner rund um die
Kleinmarkthalle zwischen 22:00 Uhr und 01:00 Uhr? e) Übersteigen diese Immissionen bereits heute die
erlaubten Lärmgrenzen? f) Wie
viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren
von den Anwohnern rund um die Kleinmarkthalle, welche nicht im Zusammenhang mit
Großveranstaltungen wie z. B. dem Weihnachtsmarkt standen? g) Gibt es Einschränkungen in den
Rechtsverhältnissen mit den jetzigen Beschickern der Kleinmarkthalle, welche
einer "zweiten Schicht" mit zum Teil anderen Beschickern während des
Nachtmarktes im Wege stehen würden? Wenn ja, welche? h) Welche rechtlichen Probleme außer des Lärmschutzes
könnten der Stadt Frankfurt durch die Etablierung eines Nachtmarktes in der
Kleinmarkthalle entstehen? Wie könnten diese gelöst werden? 2. Konstablerwache Der Erzeugermarkt Konstablerwache hat donnerstags von
10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis
17:00 Uhr geöffnet. Es sind keine festen Stände installiert. Es ist
ausreichend Stromversorgung vorhanden. a) Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die
unmittelbar mit einem Fenster zur Konstablerwache leben? b) Produziert der Erzeugermarkt
überdurchschnittliche Lärmemissionen während der Geschäftszeiten, die über den
normalen Trubel der Zeil hinaus gehen? c) Werden auf der Konstablerwache generell ab 22:00
Uhr die Grenzwerte für Lärmemissionen eingehalten? d) Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr
gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um die
Konstablerwache? e) Ist der
Magistrat der Meinung, dass ein täglicher Nachtmarkt auf der Konstablerwache
diesen Platz aufwerten würde , der momentan einen eher
schlechten Ruf genießt? 3. Roßmarkt/Goetheplatz Der Roßmarkt wird punktuell für unterschiedliche
Veranstaltungen und Feste genutzt. Es sind keine festen Stände installiert.
a) Wie viele Anwohner sind der
Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zum Roßmarkt/Goetheplatz
leben? b) Gibt es auf dem
Roßmarkt/Goetheplatz genug Stromversorgung für einen Nachtmarkt? c) Wie viele Beschwerden wegen Lärms
nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um den
Roßmarkt/Goetheplatz, welche nicht auf den Verkehr zurückzuführen sind? 4. Nördliches Mainufer zwischen Untermainbrücke und
Alte Brücke Das nördliche
Mainufer wird punktuell für unterschiedliche Veranstaltungen und Feste genutzt.
Zurzeit ist es probeweise für die Dauer von einem Jahr für den Autoverkehr
gesperrt. Es sind keine festen Stände installiert. a) Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die
unmittelbar mit einem Fenster zum nördlichen Mainufer zwischen Untermainbrücke
und Alte Brücke leben? b)
Gibt es auf dem nördlichen Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke
genug Stromversorgung für einen Nachtmarkt? c) Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr
gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern des nördlichen Mainufers,
welche nicht auf Großveranstaltungen wie z. B. dem Mainfest oder den
Verkehr zurückzuführen sind? d) Wie erfolgt heute der Ausgleich für
Lärmbelästigung nach 22:00 Uhr zwischen Anwohnern des nördlichen Mainufers und
den Betreibern von großen Festen wie z. B. dem Mainfest? e) Welche Bedingungen müssen
vorliegen, um für die Dauer von drei Monaten probeweise einen Nachtmarkt auf
dem nördlichen Mainufer einzurichten, solange die Straße für den Autoverkehr
gesperrt ist? Begründung: In seiner Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1085,
schreibt der Magistrat, dass die Einrichtung eines täglichen Nachtmarktes durch
die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu
prüfen sei. Auf die Einhaltung der Lärmgrenzen nach 22:00 Uhr sei zu achten.
Hierzu sollen zunächst Messwerte und Daten erhoben werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.02.2019, V
1181
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1085
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2386
Antrag vom
24.02.2020, OF
1220/1
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5884
Aktenzeichen: 90 1