Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/Goetheplatz
Stellungnahme des Magistrats
Die Anfragen des Ortsbeirates bezüglich der Einrichtung eines täglichen Nachtmarktes im Ortsbezirk 1 (ST 1085 vom 03.06.2019 zu V 1181 vom 19.02.2019 sowie ST 2386 vom 20.12.2019 zu V 1435 vom 17.09.2019) wurden nach jeweils umfangreicher Prüfung durch den Magistrat ausführlich beantwortet. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge betreibt die Stadt Frankfurt am Main zahlreiche Markteinrichtungen im Ortsbezirk, welche insbesondere die Funktionen der Lebensmittelversorgung und des sozialen Austausches der Bevölkerung sehr gut wahrnehmen können. Das Konzept eines Nachtmarktes weicht erheblich von der Ausgestaltung als Wochenmarkt im Sinne der Gewerbeordnung ab und kann nicht als Aufgabe der Kommune herangezogen werden. Veranstaltungen auf öffentlicher Fläche sind durch die Genehmigungsbehörde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen. In der angedachten Dauer ist ein Nachtmarkt auf öffentlicher Fläche nicht genehmigungsfähig. Der Magistrat sieht daher abschließend keine Möglichkeit, die Einrichtung eines täglichen Nachtmarktes weiterzuverfolgen.