Sachstand: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark
Vorlagentyp: V
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 06.05.2011, V 13
entstanden aus Vorlage: OF 13/5 vom 21.04.2011
Betreff: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark
Vorgang: ST 913/10; NR 1605/09; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6701 Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der Öffnung des Boehleparks um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie weit sind die Vorarbeiten für die Haushaltsunterlagen für die Sanierung des Boehleparkes fortgeschritten, die dem Ortsbeirat 5 in der Stellungnahme ST 913/10 für 2012 zugesagt wurden?
- Ist inzwischen die vertragliche Regelung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hessenwasser GmbH zustande gekommen? 2.1 Wenn Nein, warum nicht? 2.2 Wenn Ja, wie ist der Sachstand?
- Im nördlichen Bereich wurden für den Regionalen Flächennutzungsplan wohnungsferne Gärten nachgemeldet. Wie lauten hier die Aussagen des für den Regionalen Flächennutzungsplan zuständigen Gremiums und die für die Genehmigung zuständigen Behörden? Begründung: Die Öffnung des Boehleparks liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Nach Jahren des Stillstands wurden dem Ortsbeirat 5 Maßnahmen zugesagt, den Park der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5