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Sachstand: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 06.05.2011, V 13
entstanden aus Vorlage: OF 13/5 vom 21.04.2011

Betreff: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark


Vorgang: ST 913/10; NR 1605/09; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6701 Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der Öffnung des Boehleparks um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie weit sind die Vorarbeiten für die Haushaltsunterlagen für die Sanierung des Boehleparkes fortgeschritten, die dem Ortsbeirat 5 in der Stellungnahme ST 913/10 für 2012 zugesagt wurden?

  2. Ist inzwischen die vertragliche Regelung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hessenwasser GmbH zustande gekommen? 2.1 Wenn Nein, warum nicht? 2.2 Wenn Ja, wie ist der Sachstand?

  3. Im nördlichen Bereich wurden für den Regionalen Flächennutzungsplan wohnungsferne Gärten nachgemeldet. Wie lauten hier die Aussagen des für den Regionalen Flächennutzungsplan zuständigen Gremiums und die für die Genehmigung zuständigen Behörden? Begründung: Die Öffnung des Boehleparks liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Nach Jahren des Stillstands wurden dem Ortsbeirat 5 Maßnahmen zugesagt, den Park der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5