Sachstand: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Boehlepark Vorgang: ST 913/10 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Klärung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Öffnung des Boehle-Parks:
- Wie weit sind die Vorarbeiten für die Haushaltsunterlagen für die Sanierung des Boehleparkes fortgeschritten, die uns in der o.g. Stellungnahme für 2012 zugesagt wurden?
- Ist inzwischen die vertragliche Regelung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hessenwasser GmbH zustande gekommen? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, wie ist der Sachstand?
- Im nördlichen Bereich wurden für den Regionalen Flächennutzungsplan wohnungsferne Gärten (NR1605) nachgemeldet. Wie lauten hier die Aussagen des für den Regionalen Flächennutzungsplan zuständigen Gremiums und die für die Genehmigung zuständigen Behörden? Begründung: Die Öffnung des Boehleparks liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Nach Jahren des Stillstands wurden dem Ortsbeirat Maßnahmen zugesagt, den Park der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen.
Inhalt
Antrag vom 21.04.2011, OF 13/5
Betreff: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark Vorgang: ST 913/10 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Klärung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Öffnung des Boehle-Parks:
- Wie weit sind die Vorarbeiten für die Haushaltsunterlagen für die Sanierung des Boehleparkes fortgeschritten, die uns in der o.g. Stellungnahme für 2012 zugesagt wurden?
- Ist inzwischen die vertragliche Regelung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hessenwasser GmbH zustande gekommen? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, wie ist der Sachstand?
- Im nördlichen Bereich wurden für den Regionalen Flächennutzungsplan wohnungsferne Gärten (NR1605) nachgemeldet. Wie lauten hier die Aussagen des für den Regionalen Flächennutzungsplan zuständigen Gremiums und die für die Genehmigung zuständigen Behörden? Begründung: Die Öffnung des Boehleparks liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Nach Jahren des Stillstands wurden dem Ortsbeirat Maßnahmen zugesagt, den Park der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen.Beratung im Ortsbeirat: 5