Meine Nachbarschaft: Boehlepark
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Vorlagen
Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks
Antrag vom 10.11.2025, OF 1590/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Wiedereröffnung des Boehleparks in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 miteinzuplanen. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der häufig genutzt wurde. In diesem Park befindet sich auch ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899-1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulpierten Schmuckelementen aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die weiter steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 92 2025 Die Vorlage OF 1590/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks
Antrag vom 04.04.2024, OF 1080/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Wiedereröffnung des Boehleparks in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 miteinzuplanen. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der häufig genutzt wurde. In diesem Park befindet sich auch ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899-1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulpierten Schmuckelementen aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die weiter steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 181 2024 Die Vorlage OF 1080/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks
Antrag vom 08.04.2023, OF 754/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Wiedereröffnung des Boehleparks in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 miteinzuplanen. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der häufig genutzt wurde. In diesem Park befindet sich auch ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899-1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulpierten Schmuckelementen aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die weiter steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 169 2023 Die Vorlage OF 754/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks
Antrag vom 07.03.2022, OF 383/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Wiedereröffnung des Boehleparks in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 miteinzuplanen. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der häufig genutzt wurde. In diesem Park befindet sich auch ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899-1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulpierten Schmuckelementen aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die weiter steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 211 2022 Die Vorlage OF 383/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks
Antrag vom 01.01.2020, OF 1519/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Wiedereröffnung des Boehleparks in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 miteinzuplanen. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der häufig genutzt wurde. In diesem Park befindet sich auch ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899-1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulpierten Schmuckelementen aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die weiter steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1519/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und der Fraktionslosen erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 47 2020 Die Vorlage OF 1519/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiedereröffnung des Boehleparks
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 947 entstanden aus Vorlage: OF 260/5 vom 08.11.2016 Betreff: Wiedereröffnung des Boehleparks Vorgang: OM 4509/15 OBR 5; ST 76/16 Der Magistrat wird erneut gebeten, sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit dem Eigentümer der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei soll auch in Erfahrung gebracht werden, wann bzw. ob eine Sanierung des unterirdischen Wasservorratsbehälters geschehen soll. Soweit eine baldige Wiedereröffnung auch zum jetzigen Zeitpunkt (zwölf Jahre nach Schließung des Parks) noch immer nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebe ten, einen Zeitpunkt zu nennen, bis wann er eine Wiedereröffnung anstrebt. Begründung: Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen-Süd. Der alte Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, abgelehnt, zuletzt mit seiner Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 76. Seitdem ist nunmehr erneut fast ein Jahr ins Land gegangen. Eine Festlegung der Hessenwasser GmbH, ob der vorhandene Behälter saniert oder im östlichen Teil des Boehleparks ein neues Bauwerk eingefügt werden soll, ist noch immer nicht getroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4509 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 76 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 532 Antrag vom 10.05.2018, OF 882/5 Aktenzeichen: 67 0
Öffnung des Boehleparks
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 1134/5 vom 24.08.2015 Betreff: Öffnung des Boehleparks Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG in Verbindung zu setzen und gemeinsam mit dieser die Öffnung des Boehleparks voranzutreiben. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der viel und gerne genutzt wurde. In diesem Park befindet sich ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899 bis 1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulptierte Schmuckelemente aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark jedoch für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die auch zukünftig zu erwartende steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 76 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 947 Antrag vom 10.05.2018, OF 882/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Zukunft des Boehleparks
Antrag vom 25.02.2013, OF 544/5 Betreff: Zukunft des Boehleparks Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die Bürgerinnen und Bürger mit der Instandsetzung des Boehleparks und der Sanierung der denkmalgeschützten Anlagen rechnen können. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der viel und gern genutzt wurde. In diesem Park befindet sich ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Dieses wunderschöne Gebäude ist leider stark sanierungsbedürftig und der Park musste aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Bedauerlicherweise sind die Instandsetzungskosten so hoch, dass dieses Projekt in der jetzigen Haushaltslage noch nicht wiederhergestellt werden kann. In absehbarer Zeit werden auf dem Henninger Areal Wohnungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung gebaut. Bis zur Fertigstellung dieses neuen Wohngebietes werden sicherlich mindestens drei Jahre vergehen. Danach müsste es möglich sein, die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, um für die Bürgerinnen und Bürger diesen Park wieder zu öffnen und das neue Wohnquartier perfekt zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 685 2013 Die Vorlage OF 544/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sachstand: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark
Antrag vom 21.04.2011, OF 13/5 Betreff: Sachstand: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark Vorgang: ST 913/10 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Klärung der folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Öffnung des Boehle-Parks: 1. Wie weit sind die Vorarbeiten für die Haushaltsunterlagen für die Sanierung des Boehleparkes fortgeschritten, die uns in der o.g. Stellungnahme für 2012 zugesagt wurden? 2. Ist inzwischen die vertragliche Regelung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hessenwasser GmbH zustande gekommen? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, wie ist der Sachstand? 3. Im nördlichen Bereich wurden für den Regionalen Flächennutzungsplan wohnungsferne Gärten (NR1605) nachgemeldet. Wie lauten hier die Aussagen des für den Regionalen Flächennutzungsplan zuständigen Gremiums und die für die Genehmigung zuständigen Behörden? Begründung: Die Öffnung des Boehleparks liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Nach Jahren des Stillstands wurden dem Ortsbeirat Maßnahmen zugesagt, den Park der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 13 2011 Die Vorlage OF 13/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Realisierungszeitraum des Projekts Boehlepark verbindlich festlegen Vortrag des Magistrats vom 01.03.2010, M 35
Anregung vom 16.04.2010, OA 1102 entstanden aus Vorlage: OF 1035/5 vom 13.04.2010 Betreff: Realisierungszeitraum des Projekts Boehlepark verbindlich festlegen Vortrag des Magistrats vom 01.03.2010, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 35 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Realisierung des Projekts Boehlepark mit den Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit verbindlich für das Jahr 2012 festgeschrieben wird. Begründung: Der Ortsbeirat 5 bedauert außerordentlich, dass die Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit des Boehleparkes erneut zurückgestellt wurden. Aus Sicht des Ortsbeirates 5 ist auch nachvollziehbar, dass bei der Abwägung der Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel der Boehlepark wegen der unmittelbaren Nähe zum Stadtwald als Naherholungsgebiet gegenüber dem Wasserpark mit niedrigerer Priorität versehen wurde. Die Formulierung, wonach das Projekt gegebenenfalls im Haushalt 2012 neu angemeldet wird, erweckt jedoch den Anschein der Vertagung auf unabsehbare Zeit und ist daher nicht hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.03.2010, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2010, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.04.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1102 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 35 und OA 1102 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 35 = Annahme, OA 1102 = Ablehnung) Stv. Holtz und Stv. Schenk (M 35 = Annahme, OA 1102 = vereinfachtes Verfahren) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1102 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, ÖkoLinX-ARL, Stv. Holtz und Stv. Schenk zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 8030, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 67 0
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