Sachstand: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 891
Betreff: Öffentlicher Zugang zum Boehlepark Zu Frage 1 und 2: Der Boehlepark war als Maßnahme für den Haushalt 2010/2011 angemeldet. Im Prozess der Haushaltsgespräche wurden die beantragten Mittel jedoch nicht genehmigt. Die Maßnahme ist derzeit zurückgestellt. Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Öffnung des Parks ist nachvollziehbar. Der Magistrat sieht jedoch derzeit keine unmittelbare Handlungsmöglichkeit und -notwendigkeit. Zum einen gibt es eine Vielzahl von Projekten, deren Priorität höher eingestuft werden muss und mit deren Bearbeitung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgelastet sind. Zum anderen muss bei der Wiederherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit des Boehleparks der finanzielle Aufwand im Verhältnis zum Nutzen für die Öffentlichkeit gesehen werden: In der Umgebung des Boehleparks gibt es vorwiegend eine lockere Bebauung bzw. eine Bebauung mit wohnungsnahen, hauseigenen Gärten. Es gibt einen hohen Anteil von Grün- und Freiflächen, der gesamte Stadtteil liegt in erreichbarer Nähe zum Stadtwald / GrünGürtel. Neben dem relativ hohen Kostenaufwand zur Wiederherstellung der Betretbarkeit (nach einer ersten groben Kostenschätzung) in Höhe von etwa 700.000 € muss außerdem mit jährlichen Unterhaltungskosten in einer Höhe von ca. 60.000 € (incl. Betrieb/Reinigung WC-Anlage) gerechnet werden. Zu Frage 3: Nördlich des Boehleparkes befinden sich Wohnbauflächen. Der Magistrat hat für Flächen westlich des Boehleparkes "Wohnungsferne Gärten" angemeldet. Die Fläche wird im Regionalen Flächennutzungsplan als "Grünfläche - Wohnungsferne Gärten" dargestellt werden.