Realität und prognostizierte Grundschulplanungszahlen im Ortsbezirk
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1392
entstanden aus Vorlage:
OF 855/2 vom
02.07.2019 Betreff: Realität und prognostizierte
Grundschulplanungszahlen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten: 1. Wie haben sich die Soll- und Ist-Zahlen der
Erstklässler in den städtischen Grundschulen im Ortsbeirat 2 in den
Schuljahren seit dem Schuljahr 2013/14 entwickelt? Von welchen Zahlen ist der
Magistrat im Vorhinein ausgegangen, und wie viele Schülerinnen und Schüler
haben dann tatsächlich zum Schuljahresbeginn die Schule in ihrem Schulbezirk
besucht? 2. Von
welchen Schülerzahlen wird in den nächsten vier Jahren pro Schule ausgegangen?
Hier wird darum gebeten, auch die prognostizierten Schülerzahlen an den
Schulstandorten ehemaliges Institut für Pädagogische Forschung (DIPF) und
ehemalige Sophienschule zu nennen. 3. Sind in den letzten Jahren geplante Schulklassen
nicht zustande gekommen, die in der Planung berücksichtigt worden waren?
4. Sind durch geringere
Schülerzahlen in den letzten Jahren Planstellen an Grundschulen
weggefallen? 5.
Rechtfertigen die prognostizierten Schülerzahlen immer noch die Planung zweier
neuer Grundschulen in Bockenheim? Begründung: Wie von einer Grundschulleiterin in der letzten
Bürgerfragestunde dargelegt, gehen bei der Planung des neuen Schuljahrs die
prognostizierten Kinderzahlen und die zu Beginn des neuen Schuljahrs
angemeldeten Kinderzahlen in der Regel weit auseinander. So kann es vorkommen,
dass ein ganzer Klassenzug entfällt, weil die angemeldete Kinderzahl zu gering
ausfällt. Hier stellt sich die Frage, ob auch die Schulbezirke und die
Zuweisung von Lehrkräften noch der Realität entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
28.02.2020, OF
1055/2
Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2
Anregung an den
Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.08.2020, ST 1399
Antrag vom
08.10.2020, OF
1206/2
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761
Antrag vom
04.07.2022, OF
429/2 Anregung an
den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2
am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2
am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2
am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1