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Realität und prognostizierte Grundschulplanungszahlen im Ortsbezirk

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1392
entstanden aus Vorlage: OF 855/2 vom 02.07.2019

Betreff: Realität und prognostizierte Grundschulplanungszahlen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Wie haben sich die Soll- und Ist-Zahlen der Erstklässler in den städtischen Grundschulen im Ortsbeirat 2 in den Schuljahren seit dem Schuljahr 2013/14 entwickelt? Von welchen Zahlen ist der Magistrat im Vorhinein ausgegangen, und wie viele Schülerinnen und Schüler haben dann tatsächlich zum Schuljahresbeginn die Schule in ihrem Schulbezirk besucht?

  2. Von welchen Schülerzahlen wird in den nächsten vier Jahren pro Schule ausgegangen? Hier wird darum gebeten, auch die prognostizierten Schülerzahlen an den Schulstandorten ehemaliges Institut für Pädagogische Forschung (DIPF) und ehemalige Sophienschule zu nennen.

  3. Sind in den letzten Jahren geplante Schulklassen nicht zustande gekommen, die in der Planung berücksichtigt worden waren?

  4. Sind durch geringere Schülerzahlen in den letzten Jahren Planstellen an Grundschulen weggefallen?

  5. Rechtfertigen die prognostizierten Schülerzahlen immer noch die Planung zweier neuer Grundschulen in Bockenheim? Begründung: Wie von einer Grundschulleiterin in der letzten Bürgerfragestunde dargelegt, gehen bei der Planung des neuen Schuljahrs die prognostizierten Kinderzahlen und die zu Beginn des neuen Schuljahrs angemeldeten Kinderzahlen in der Regel weit auseinander. So kann es vorkommen, dass ein ganzer Klassenzug entfällt, weil die angemeldete Kinderzahl zu gering ausfällt. Hier stellt sich die Frage, ob auch die Schulbezirke und die Zuweisung von Lehrkräften noch der Realität entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 2
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 2
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 2
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 2
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

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