Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1389
entstanden aus Vorlage:
OF 875/2 vom
02.08.2019 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der
Bahngleise in der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Schloßstraße im
Abschnitt zwischen der Kreuzung Adalbertstraße/Nauheimer Straße/ Schloßstraße und der Kreuzung
Rödelheimer Straße/Schloßstraße möglich und sinnvoll wäre. 2. Ebenso wird um eine Schätzung der
Kosten für eine solche Maßnahme gebeten. 3. Da dieser Gleisabschnitt nicht im Dauerbetrieb
genutzt wird, wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob er sich als Fläche für eine
Blühwiese eignen würde. Begründung: Die optische Wirkung des Gleisbereichs im benannten
Abschnitt der Schloßstraße zeichnet sich durch einen sehr zurückhaltenden
Charme aus. Auch kommt es durch den mittig im Straßenraum liegenden Gleiskörper
zu einer trennenden Wirkung. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische
Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung
entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
28.02.2020, OF
1055/2
Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 637
Antrag vom
24.06.2020, OF
1102/2
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.11.2020, ST 2055
Antrag vom
01.01.2021, OF
1273/2
Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1905
Antrag vom
04.07.2022, OF
429/2
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2
am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2
am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2
am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 92 15