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Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1389 entstanden aus Vorlage: OF 875/2 vom 02.08.2019 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Schloßstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung Adalbertstraße/Nauheimer Straße/ Schloßstraße und der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße möglich und sinnvoll wäre. 2. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten für eine solche Maßnahme gebeten. 3. Da dieser Gleisabschnitt nicht im Dauerbetrieb genutzt wird, wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob er sich als Fläche für eine Blühwiese eignen würde. Begründung: Die optische Wirkung des Gleisbereichs im benannten Abschnitt der Schloßstraße zeichnet sich durch einen sehr zurückhaltenden Charme aus. Auch kommt es durch den mittig im Straßenraum liegenden Gleiskörper zu einer trennenden Wirkung. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 637 Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2055 Antrag vom 01.01.2021, OF 1273/2 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1905 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 15

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