Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg
Vorlagentyp: V
Begründung
Vorgang: M 138/12 Der Vortrag des Magistrats, M 138/12, sieht zwei Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg vor. Diese sollen die Querbarkeit des Berkersheimer Weges verbessern und sicherer gestalten. Dies ist insbesondere an der Haltestelle "Hagebuttenweg" und dem dort neu geplanten Zebrastreifen angedacht. Im gesamten Stadtgebiet ist an Haltestellen mit Zebrastreifen und diesen Mittelinseln zu beobachten, dass das Überholverbot der dort haltenden Busse nicht eingehalten wird. Mehrfach wird verkehrsordnungswidrig links an der Mittelinsel vorbeigefahren. Dies führt immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen für Fußgänger und den Gegenverkehr.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1388
entstanden aus Vorlage:
OF 819/10 vom
15.06.2015 Betreff: Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg
Vorgang: M 138/12
Der Vortrag des Magistrats, M 138/12, sieht zwei
Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg vor. Diese sollen die Querbarkeit des
Berkersheimer Weges verbessern und sicherer gestalten. Dies ist insbesondere an
der Haltestelle "Hagebuttenweg" und dem dort neu geplanten Zebrastreifen
angedacht. Im gesamten Stadtgebiet ist an Haltestellen mit Zebrastreifen und
diesen Mittelinseln zu beobachten, dass das Überholverbot der dort haltenden
Busse nicht eingehalten wird. Mehrfach wird verkehrsordnungswidrig links an der
Mittelinsel vorbeigefahren. Dies führt immer wieder zu äußerst gefährlichen
Situationen für Fußgänger und den Gegenverkehr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob das Mittelinselkonzept an Bushaltestellen weiterhin
auf dem Berkersheimer Weg Anwendung finden wird. Wenngleich es offenbar noch
nicht zu bekannten Unfällen führte, sind diese Gefahrensituationen dem
Magistrat bekannt und wie wirkt er diesen gegen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.06.2012, M 138
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.07.2016, ST 981
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR
10 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR
10 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR
10 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR
10 am 16.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10
am 03.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10
am 31.05.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10
am 28.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2