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Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg

Vorlagentyp: V

Begründung

Vorgang: M 138/12 Der Vortrag des Magistrats, M 138/12, sieht zwei Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg vor. Diese sollen die Querbarkeit des Berkersheimer Weges verbessern und sicherer gestalten. Dies ist insbesondere an der Haltestelle "Hagebuttenweg" und dem dort neu geplanten Zebrastreifen angedacht. Im gesamten Stadtgebiet ist an Haltestellen mit Zebrastreifen und diesen Mittelinseln zu beobachten, dass das Überholverbot der dort haltenden Busse nicht eingehalten wird. Mehrfach wird verkehrsordnungswidrig links an der Mittelinsel vorbeigefahren. Dies führt immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen für Fußgänger und den Gegenverkehr.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1388
entstanden aus Vorlage: OF 819/10 vom 15.06.2015

Betreff: Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg Vorgang: M 138/12 Der Vortrag des Magistrats, M 138/12, sieht zwei Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg vor. Diese sollen die Querbarkeit des Berkersheimer Weges verbessern und sicherer gestalten. Dies ist insbesondere an der Haltestelle "Hagebuttenweg" und dem dort neu geplanten Zebrastreifen angedacht. Im gesamten Stadtgebiet ist an Haltestellen mit Zebrastreifen und diesen Mittelinseln zu beobachten, dass das Überholverbot der dort haltenden Busse nicht eingehalten wird. Mehrfach wird verkehrsordnungswidrig links an der Mittelinsel vorbeigefahren. Dies führt immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen für Fußgänger und den Gegenverkehr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Mittelinselkonzept an Bushaltestellen weiterhin auf dem Berkersheimer Weg Anwendung finden wird. Wenngleich es offenbar noch nicht zu bekannten Unfällen führte, sind diese Gefahrensituationen dem Magistrat bekannt und wie wirkt er diesen gegen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 46
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 47
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 48
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 49
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 1
OBR 10
TO I, TOP 11
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 2
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle