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Berkersheimer Weg - Vorplanung zur Grundsanierung im Abschnitt Azaleenweg bis Homburger Landstraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 04.06.2012, M 138

Betreff: Berkersheimer Weg - Vorplanung zur Grundsanierung im Abschnitt Azaleenweg bis Homburger Landstraße

  1. Der Vorplanung zur Grundsanierung des Berkersheimer Wegs im Abschnitt Azaleenweg bis Homburger Landstraße wird gemäß den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.

  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten für die weiterführenden Planungen in Höhe von 150.000 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001265 "Planungsmittel Straßen- und Radwegebau" bereitstehen und dort entnommen werden.

  3. Der Magistrat wird beauftragt: - auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen, - zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig entsprechende Anträge zu stellen. Begründung: A Zielsetzung Im Rahmen einer Grundsanierung soll der Abschnitt des Berkersheimer Wegs zwischen dem Azaleenweg und der Homburger Landstraße für alle Verkehrsteilnehmer anforderungsgerecht umgestaltet werden. Gleichzeitig sieht die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) in diesem Bereich eine Kanalsanierung vor. Diese wurde seitens der SEF bis zum Jahr 2013 zurückgestellt, sodass eine Gesamtplanung erstellt werden kann. Im Zusammenhang mit der anforderungsgerechten Umgestaltung des o. g. Planungsbereichs werden die Anregungen OM 2891/09 und OM 3152/09 des Ortsbeirates 10, die den Wegfall der nördlichen Mittelinsel im Knotenpunkt mit der Homburger Landstraße und die dauerhafte Anordnung von Tempo 30 im Berkersheimer Weg vorsehen, berücksichtigt. B Alternativen Alternativ zur ausgearbeiteten Lösung wurden Radverkehrsführungen auf Radfahrstreifen bzw. auf Radwegen untersucht, aufgrund der nicht ausreichenden Querschnittsbreite aber verworfen. C Lösung Die Planung sieht - im Gegensatz zum Bestand - einen einheitlichen Fahrbahnquerschnitt vor. Die Fahrbahnbreite ist mit 8,00 m so dimensioniert, dass zwischen den beidseitig vorgesehenen 1,75 m breiten Schutzstreifen die restliche Fahrbahnbreite von 4,50 m den Begegnungsverkehr Pkw - Pkw ermöglicht. Im Gegensatz zu den vorhandenen unterdimensionierten Radwegen mit Breiten von 1,00 - 1,20 m erhält der Radverkehr somit ausreichend bemessene Verkehrsflächen. Gleichzeitig wird das Konfliktpotential zwischen dem längslaufenden Fußgänger- und Radverkehr reduziert und die Gehwege können durchgehend mit mindestens dem Regelmaß von 2,00 m dimensioniert werden. Des Weiteren werden, um dem Fußgängerverkehr sicherere Querungen zu ermöglichen, in den Einmündungsbereichen der angrenzenden Straßen Fahrbahnanhebungen auf Gehwegniveau vorgesehen. Für den ruhenden Verkehr sieht die Planung im Abschnitt westlich des Fliederwegs als gleichwertigen Ersatz für die wegfallenden Stellplätze auf Fahrbahnniveau die Einrichtung eines Längsparkstreifens südlich der Fahrbahn vor. Dieser wird, sofern es der angrenzende Baumbestand ermöglicht, durch Baumpflanzungen gegliedert. Im Abschnitt vor der Albert-Schweitzer-Schule kann auf Stellplätze verzichtet werden, da hier keine Wohnbebauung erschlossen wird und somit der Bedarf an Stellplätzen für Anwohner nicht gegeben ist. Für Eltern, die Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen bzw. abholen (sog. "Elterntaxis") besteht aber weiterhin die legale Möglichkeit, kurzzeitig am Fahrbahnrand auf dem Schutzstreifen zu halten und die Kinder aus- oder einsteigen zu lassen. Mit der Umsetzung der Planung erfolgt neben dem mobilitätsbehindertengerechten Ausbau aller Bushaltestellen im beplanten Abschnitt des Berkersheimer Weg auch die Einrichtung der Verkehrsflächen mit Leitelementen gemäß dem städtischen Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt". Auf die Darstellung dieser Elemente wird in der Vorplanung verzichtet, da die jeweiligen Detailplanungen erst in der weiterführenden Bearbeitung erfolgen. Alle im Schulwegplan der Albert-Schweitzer-Schule ausgewiesenen signalgeregelten Querungsmöglichkeiten über den Berkersheimer Weg werden erhalten. Die derzeit vollsignalisierte Einmündung des Fliederwegs wird in eine reine Fußgängersignalanlage rückgebaut. Die Querbarkeit der Fahrbahn wird darüber hinaus durch Mittelinseln an vorhandenen und neu geplanten Zebrastreifen im Osten und Westen des Planungsabschnittes verbessert. D Kosten Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahme werden auf 2.400.000,- € geschätzt. Anlage _Lageplan (ca. 2,5 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2012, NR 364 Antrag vom 02.10.2012, NR 391